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Steuern HFW Bern Kontrollfragen Doppellektionenblock 12

Prüfungsvorbereitung

Prüfungsvorbereitung


Kartei Details

Karten 8
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 05.02.2020 / 12.03.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Welcher Typisierung entspricht das Veranlagungsverfahren bei der Ein-

kommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen (Buch S. 283 f. / Fo-lie 3)?

Gemischte Veranlagung, d.h. Zusammenwirken von Bürgerin resp. Bürger und Steu-erverwaltung bei der Festsetzung der Steuerfaktoren resp. des Steuerbetrages

 

Welche Verfahrensgrundsätze im Rahmen des Veranlagungsverfahrens kennen Sie (Buch S. 288 ff. / Folien 7 und 8)?

 

Amtspflichten / Steuergeheimnis (StG-BE Art. 153)

Untersuchungsgrundsatz (StG-BE Art. 166)

Mitwirkungspflichten Steuerpflichtige (StG-BE Art. 167/170)

Bescheinungspflicht Dritter (StG-BE Art. 168)

Auskunftspflicht Dritter (StG-BE Art. 169)

Meldepflicht Dritter (StG-BE Art. 172)

Auskunfts- und Meldepflichten von Behörden (StG-BE Art. 154/155)

Rechtliches Gehö

Akteneinsicht (StG-BE Art. 157)

Beweisabnahme (StG-BE Art. 158)

Mündliche Anhörung

Schriftliche Eröffnung der Veranlagung mit Abweichungen

Treu und Glauben

Verhätnismäsigkeit

 

Welches sind die Folgen, wenn Sie trotz eingeschriebener Mahnung keine Steu-ererklärung einreichen (Buch S. 296 f. / Folie 10)?

Er wird eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen vorgenommen und eine Ordnungsbusse wegen Nichteinreichung der Steuererklärung ausgesprochen.

 

Welche Erledigungsvarianten stehen zur Erledigung einer Einsprache zur Verfügung (Folie 11)?

 

Materieller Entscheid (vollständige oder teilweise Gutheissung, Abweisung und „eformatio in peius", d.h. Anpassung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

Formeller Entscheid (Nichteintretensverfüung).

Rükzug (durch den Steuerpflichtigen).

Welche ausserordentlichen Rechtsmittel kennen Sie (Buch S. 305 ff. / Folie 14)?

 

Revision

Nachsteuer

Berichtigung

 

Wie erfolgt der provisorische Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Bern?

Mit drei Raten, welche innert 30 Tagen zu bezahlen sind.

 

Ab welchem Zeitpunkt ist bei nicht bezahlten Steuerforderungen ein Verzugszins geschuldet (Buch S. 311)?

Sofern die Schuld nicht innert 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt wird, ist ab dem 31. Tag der Verzugszins geschuldet

 

Welche drei Ausprägungen des Steuerstrafrechts kennen Sie und welches sind jeweils die Konsequenzen (Buch S. 313 ff. / Folie 16)?

 

Verletzung von Verfahrenspflichten (Ordnungsbusse).

Steuerhinterziehung (Nach- und Strafsteuerverfahren).

Steuerbetrug (Nach- und Strafsteuerverfahren sowie Strafanzeige).