Sportseeschifferschein - Lichterführung
Lichterführung Wiki
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Kartei Details
Karten | 23 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Verkehrskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 21.01.2020 / 21.02.2023 |
Lizenzierung | Namensnennung - Nicht-kommerziell (CC BY-NC) (Wiki) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20200121_sportseeschifferschein_lichterfuehrung
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[23aII] Positionslaternen, 1x Topplicht, Hecklicht
Maschinenfahrzeug in Fahrt, kürzer als 50 m (Verzicht auf das achterliche Topplicht)
[23dII] statt Topp-, Heck- und Seitenlichtern ein weißes Rundumlicht und wenn möglich, Seitenlichter
Maschinenfahrzeug in Fahrt, kürzer als 7 m, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt
Segelfahrzeug in Fahrt (2 m Abstand bei Fahrzeugen über 20 m Länge; 1m Abstand bei Fahrzeugen unter 20 m Länge. Diese beiden zusätzlichen Lichter dürfen jedoch nicht zusammen mit der Dreifarbenlaterne geführt werden.)
[25b] Seiten- und Hecklichter kombiniert in einer Dreifarbenlaterne am Masttop
Segelfahrzeug in Fahrt, kürzer als 20 m
[25d] Segelboot < 7 m Länge
Wenn möglich die üblichen Lichter führen, andernfalls müssen sie eine weiße Handlampe griffbereit halten und bei Bedarf zeigen