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RGPR - Rechtsgeschäfte des Privatrechts

TBE - Tatbestandsmerkmale

TBE - Tatbestandsmerkmale


Kartei Details

Karten 27
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.12.2019 / 26.05.2020
Lizenzierung ©    (Prinzipien des Vertragsrechts, 3. Auflage , 2015)
Weblink
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TBE - Antrag

Tatbestand:

- eine (ausdrückliche oder konkludente) Willenserklärung voraus

- alle wesentliche Vertragspunkte bestimmt oder zumindest bestimmbar

- die als ernst gemeint und verbindlicher scheint

Rechtsfolge: Der Antragsteller wird für eine gewisse Zeit gebunden (Art. 3 - 5 OR).

TBE - Annahme

Tatbestand:

- (ausdrückliche, konkludente oder stillschweigende) Willenserklärung

- inhaltliche Übereinstimmung mit dem Antrag

- Einhaltung der Annahmefrist

Rechtsfolge: Zustandekommen des Vertrags.

TBE - Stellvertretung ( Art. 32 OR)

Tatbestand:

- Vertretungsmacht des Vertreters

- handeln im Namen der vertretenen Person

Rechtsfolge: Vertretungswirkung (die rechtsgeschäftlichen Handlungen des Vertreters entfalten ihre Wirkungen für die vertretene Person).

TBE - Formmangel (Art. 11 Abs. 2)

Tatbestand:

Nichteinhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen (bzw. vertraglich vorbehaltenen) Form.

Rechtsfolge:

Nichtigkeit des Vertrages (sofern die betreffende Formvorschrift nicht eine andere Rechtsfolge anordnet)

TBE - Inhaltsmangel (Art. 20 OR)

Tatbestand:

- unmöglich oder

- widderrechtlicher oder

- sittenwidriger Vertragsinhalt

Rechtsfolge: Nichtigkeit (bzw. Teilnichtigkeit)

TBE - Übervorteilung (Art. 21 OR)

 

Tatbestand:

- offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

- Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn einer Vertragspartei

- Ausbeutung dieses Umstandes durch die andere Vertragspartei

Rechtsfolge: Anfechtbarkeit des Vertrags

TBE - wesentlicher Irrtum (Art. 23 ff. OR)

Tatbestand:

- wesentlicher Erklärungsirrtum oder

- Grundlagenirrtum (und nicht bloss Motivirrtum)

Rechtsfolge: Anfechtbarkeit des Vertrags (Frist: ein jahr seit Kenntnis des Irrtums)

TBE - Absichtliche Täuschung (Art. 28 OR)

Tatbestand:

- Täuschung durch Vertragspartner

- Absicht

- Irrtum der getäuschten Partei

- Kausalzusammenhang zwischen Irrtum und Vertragsschluss

Rechtsfolge: Anfechtbarkeit des Vertrags (Frist: ein Jahr seit Kenntnisd er Täuschung)