RGPR - Rechtsgeschäfte des Privatrechts
TBE - Tatbestandsmerkmale
TBE - Tatbestandsmerkmale
Kartei Details
Karten | 27 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 23.12.2019 / 26.05.2020 |
Lizenzierung | © (Prinzipien des Vertragsrechts, 3. Auflage , 2015) |
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TBE - Antrag
Tatbestand:
- eine (ausdrückliche oder konkludente) Willenserklärung voraus
- alle wesentliche Vertragspunkte bestimmt oder zumindest bestimmbar
- die als ernst gemeint und verbindlicher scheint
Rechtsfolge: Der Antragsteller wird für eine gewisse Zeit gebunden (Art. 3 - 5 OR).
TBE - Annahme
Tatbestand:
- (ausdrückliche, konkludente oder stillschweigende) Willenserklärung
- inhaltliche Übereinstimmung mit dem Antrag
- Einhaltung der Annahmefrist
Rechtsfolge: Zustandekommen des Vertrags.
TBE - Stellvertretung ( Art. 32 OR)
Tatbestand:
- Vertretungsmacht des Vertreters
- handeln im Namen der vertretenen Person
Rechtsfolge: Vertretungswirkung (die rechtsgeschäftlichen Handlungen des Vertreters entfalten ihre Wirkungen für die vertretene Person).
TBE - Formmangel (Art. 11 Abs. 2)
Tatbestand:
Nichteinhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen (bzw. vertraglich vorbehaltenen) Form.
Rechtsfolge:
Nichtigkeit des Vertrages (sofern die betreffende Formvorschrift nicht eine andere Rechtsfolge anordnet)
TBE - Inhaltsmangel (Art. 20 OR)
Tatbestand:
- unmöglich oder
- widderrechtlicher oder
- sittenwidriger Vertragsinhalt
Rechtsfolge: Nichtigkeit (bzw. Teilnichtigkeit)
TBE - Übervorteilung (Art. 21 OR)
Tatbestand:
- offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
- Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn einer Vertragspartei
- Ausbeutung dieses Umstandes durch die andere Vertragspartei
Rechtsfolge: Anfechtbarkeit des Vertrags
TBE - wesentlicher Irrtum (Art. 23 ff. OR)
Tatbestand:
- wesentlicher Erklärungsirrtum oder
- Grundlagenirrtum (und nicht bloss Motivirrtum)
Rechtsfolge: Anfechtbarkeit des Vertrags (Frist: ein jahr seit Kenntnis des Irrtums)
TBE - Absichtliche Täuschung (Art. 28 OR)
Tatbestand:
- Täuschung durch Vertragspartner
- Absicht
- Irrtum der getäuschten Partei
- Kausalzusammenhang zwischen Irrtum und Vertragsschluss
Rechtsfolge: Anfechtbarkeit des Vertrags (Frist: ein Jahr seit Kenntnisd er Täuschung)