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Sozialversicherungen in der Schweiz (Glossar)

compendio Bildungsmedien 14., überarbeitete Auflage

compendio Bildungsmedien 14., überarbeitete Auflage


Kartei Details

Karten 69
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 30.11.2019 / 08.12.2019
Lizenzierung ©    (Sozialversicherungen in der Schweiz compendio Bildungsmedien 14., überarbeitete Auflage)
Weblink
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Abrede

Die Nichtberufsunfallversicherung kann durch Abrede auf bis zu 6 aufeinanderfolgende Monate verlängert werden.

Altersguthaben

Berechnungsgrundlage aller BVG-Leistungen; setzt sich zusammen aus den Altersgutschriften, also den lohnabhängigen Beiträgen an die berufliche Vorsorge, und den Zinsen sowie den Austrittsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen und deren Verzinsung.

Äquivalenzprinzip

= Gleichwertigkeitsprinzip, Wert der Leistung muss der Prämie (von Versicherungen) entsprechen.

Arbeitsunfähigkeit 

Als arbeitsunfähig gilt, wer aufgrund eines Gesundheitsschadens im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich nicht mehr einer zumutbaren Arbeit nachgehen kann. Diese Unfähigkeit kann vollständig oder teilweise sein.

Auffangeinrichtung

Hilfseinrichtung des BVG; dient der Versicherung der freiwillig Versicherten und der Arbeitslosen sowie für Unternehmen, die zwangsweise angeschlossen werden müssen.

Ausgaben-Umlageverfahren

Finanzierungsverfahren, bei dem die in einer Periode erzielten Einnahmen zur Finanzierung der in derselben Periode fälligen Ausgaben verwendet werden.

Ausgleichskassen

Rechtlich selbstständige Organe, die die Verwaltungsaufgaben der AHV durchführen.

Beitragslücken

Entstehen, wenn der Versicherte nicht alle für seinen Jahrgang möglichen Jahre Beiträge geleistet hat Dies führt zu Rentenkürzungen.