Sozialversicherungen in der Schweiz (Glossar)
compendio Bildungsmedien 14., überarbeitete Auflage
compendio Bildungsmedien 14., überarbeitete Auflage
Kartei Details
Karten | 69 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 30.11.2019 / 08.12.2019 |
Lizenzierung | © (Sozialversicherungen in der Schweiz compendio Bildungsmedien 14., überarbeitete Auflage) |
Weblink |
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Abrede
Die Nichtberufsunfallversicherung kann durch Abrede auf bis zu 6 aufeinanderfolgende Monate verlängert werden.
Altersguthaben
Berechnungsgrundlage aller BVG-Leistungen; setzt sich zusammen aus den Altersgutschriften, also den lohnabhängigen Beiträgen an die berufliche Vorsorge, und den Zinsen sowie den Austrittsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen und deren Verzinsung.
Äquivalenzprinzip
= Gleichwertigkeitsprinzip, Wert der Leistung muss der Prämie (von Versicherungen) entsprechen.
Arbeitsunfähigkeit
Als arbeitsunfähig gilt, wer aufgrund eines Gesundheitsschadens im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich nicht mehr einer zumutbaren Arbeit nachgehen kann. Diese Unfähigkeit kann vollständig oder teilweise sein.
Auffangeinrichtung
Hilfseinrichtung des BVG; dient der Versicherung der freiwillig Versicherten und der Arbeitslosen sowie für Unternehmen, die zwangsweise angeschlossen werden müssen.
Ausgaben-Umlageverfahren
Finanzierungsverfahren, bei dem die in einer Periode erzielten Einnahmen zur Finanzierung der in derselben Periode fälligen Ausgaben verwendet werden.
Ausgleichskassen
Rechtlich selbstständige Organe, die die Verwaltungsaufgaben der AHV durchführen.
Beitragslücken
Entstehen, wenn der Versicherte nicht alle für seinen Jahrgang möglichen Jahre Beiträge geleistet hat Dies führt zu Rentenkürzungen.