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Bau- und Planungsrecht: Vorlesungsunterlage III

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage III

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage III


Set of flashcards Details

Flashcards 39
Language Deutsch
Category General Education
Level University
Created / Updated 10.11.2019 / 18.05.2020
Licencing Attribution-NonCommercial (CC BY-NC)    (ads)
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https://card2brain.ch/box/20191110_bau_und_planungsrecht_vorlesungsunterlage_iii
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Welche 6 Aspekte sind für Raumordnungsgesetze wesentlich?

  1. Zukunftsbezug

  2. Entscheidungs- und Gestaltungsbezug

  3. Gebietsnutzungsbezug

  4. Koordinierungs- und Optimierungsanspruch

  5. Rationalitätsanspruch

  6. Gemeinwohlbezug

Was ist mit dem Zukunftsbezug als wesentlichen Aspekt der Raumordnung gemeint?

Raumplanung stellt dem Istzustand einen Sollzustand gegenüber und orientiert sich an künftigen Auswirkungen;

sie soll kommende Entwicklungen vorwegnehmen, Perspektiven aufzeigen und ist damit an der künftigen Gestaltung interessiert.

Was ist mit Entscheidungs- und Gestaltungsbezug als Aspekt der Raumordnung gemeint?

Raumplanung soll künftige Entwicklungen leiten und raumrelevante Entscheidungen treffen bzw. vorbereiten;

Raumplanung soll in erster Linie Ursache von boden- und raumrelevanten Entscheidungen sein und nicht bloß ihre Wirkung.

Was ist mit Gebietsnutzungsbezug als Aspekt der Raumordnung gemeint?

Raumplanung bezieht sich grundsätzlich auf Gebiete, wobei durch die Raumplanung vor allem die Gebietsnutzungen gestaltet werden

Was ist mit Koordinierungs- und Optimierungsanspruch als Aspekt der Raumordnung gemeint?

Raumplanung koordiniert vielfältige Interessen;

sie setzt Prioritäten

bei der Chancenverteilung der beteiligten Interessen versucht sie diese optimal auszugleichen

Was ist mit Rationalitätsanspruch als Aspekt der Raumordnung gemeint?

Planerische Entscheidungen sollen rationalen Ziel-Mittel-Kalkülen folgen und nachvollziehbar sein

die Bewertungsgrundlagen und Entscheidungen sollen offen gelegt und begründbar sein

Was ist mit Gemeinwohlbezug als Aspekt der Raumordnung gemeint?

grundsätzlich werden öffentliche Interessen an der räumlichen Entwicklung höher gereiht als private Individualinteressen

Die Gemeinde befindet sich auf der untersten Ebene des Stufenbaus der Rechtsordnung. Durch welche höheren Ebenen werden Planungsakte der Gemeinden bestimmt?

  • Bestimmungen in den Raumordnungsgesetzen

  • hoheitliche Raumpläne auf überörtlicher Ebene

  • Planungen und Maßnahmen aufgrund von Fachmaterien des Bundes

  • Planungen und Maßnahmen der Länder