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Zivilgesetzbuch

2. Konkubinat, Eherecht, Ehescheidung, Partnerschaft

2. Konkubinat, Eherecht, Ehescheidung, Partnerschaft


Kartei Details

Karten 19
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 09.11.2019 / 12.02.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Definieren Sie Ehe, Konkubinat und registrierte Partnerschaft

Ehe = Ein vor dem Zivilstandsbeamten abgegebenes Versprechen von Mann und Frau, eine eheliche Gemeinschaft zu begründen

Konkubinat = Das Zusammenleben von Mann und Frau, ohne dass sie miteinanter verheiratet sind (rechtlich gesehen eine einfache Gesellschaft, da Zusammenschluss von zwei Personen zum Erreichen eines gemeinsamen Zweckes)

registrierte Partnerschaft = Zusammenleben gleichgeschlechtliche Paare

Was unterscheidet das Konkubinat von der Ehe

- Die nicht eheliche Lebensgemeinschaft bildet kein eigenes Rechtsinstitut

- Die Regeln des ehelichen Güterrechts und die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen sowie die Bestimmungen zum Verlöbnis sind nicht auf das Konkubinat anzuwenden

Wie ist die Rechtslage im Zusammenhang mit dem Mietvertrag für Konkubinatspartner?

Falls der Mietvertrag nur durch einen Konkubinatspartner unterzeichnet, kann dieser sämtliche Rechte gegenüber dem Vermieter ausüben. Der andere Partner hat dabei kein Rechtsverhältnis.

Wird der Vertrag jedoch durch beide Konkubinatspartner unterzeichnet, können Rechte nur von beiden Konkubinatspartner gemeinsam ausgeübt werden. Zusätzlich haften beide für den Mietzins und die Nebenkosten solidarisch.

Wie werden eingebrachte Güter und zukünftige Anschaffungen im Konkubinat verteilt?

Die Eigentumsverhältnisse der Konkubinatspartner richten sich nach dem Sachenrecht.

Treffen sie keine spezielle Regelung, sind sie Gesamteigentümer zu gleichen Teilen.

Falls sich die Konkubinatspartner nicht einig sind, muss derjenige Partner, der behauptet, eine Sache gehöre ihm, beweispflichtig (zbsp. Rechnungen, Quittungen, Zahlungsanweisungen). Empfehlenswert ist eine Inventarliste zu führen, welche von beiden unterzeichnet wird.

Was passiert wenn sich die Konkubinatspartner bei der Auseinandersetzung nicht einig sind?

Wenn keine vertraglichen Vereinbarungen stattgefunden haben, wird das Recht der einfachen Gesellschaft angewandt. Ob und inwieweit dieses Recht anwendbar ist, ist aufgrund der konkreten Umstände zu bestimmen.

Welche Punkte sind beim Abschluss eines Konkubinatsvertrag zu beachten?

- Es ist möglich, gegenseitige Unterhaltsbeiträge zu regeln

- Wenn das Paar Kinder hat, braucht es immder die Zustimmung der Vormundschaftsbehörde für die Festlegung der Unterhaltsbeiträge

- Inhaltlich sind die Paare innerhalb der Schranken des Gesetzes frei

Wie ist das Erbrecht im Gegensatz zur Ehe im Konkubinat geregelt?

Bei Eheleuten findet im Todesfall eine güterrechtliche und erbrechtliche Auseinandersetzung statt. Konkubinatspaare haben kein gegenseitiges Erbrecht.

Im Rahmen der Verfügungsfreiheit (25%) kann der Konkubinatspartner erbrechtlich bedacht werden. Zuwenden haben jedoch sehr hohe Schenkungs- und Erbschaftssteuern.

Nennen Sie die Rechten und Pflichten der Ehegatten

Ehegatten verpflichten sich durch ihre Eheschliessung gegenseitig, das Wohl der Gemeinschaft ganz allgemein und in allen Belangen zu fördern, einträchtig zusammenzuwirken und für die Kinder gemeinsam zu sorgen.

Ehegatten schulden einander Treue und Beistand. Die Beistandspflicht umfasst die gegenseitige Interessenwahrung sowie die Pflicht, sich für den anderen einzusetzen.