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PV 1 Verfassungsstaatlichkeit und demokratisch-rechtsstaatliche Prozesse (§ 7–9 und 22–24 des Lehrbuchs)

Verfassungsstaatlichkeit und demokratisch-rechtsstaatliche Prozesse (§ 7–9 und 22–24 des Lehrbuchs)

Verfassungsstaatlichkeit und demokratisch-rechtsstaatliche Prozesse (§ 7–9 und 22–24 des Lehrbuchs)


Kartei Details

Karten 32
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.10.2019 / 05.12.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was bedeutet Verfassung, materielle/formelle Verfassung?

das zentrale Rechtsdokument eines Gemeinwesens, in welchem die für die Einrichtung und Ausübung der Staatsgewalt grundlegenden Normen zusammengefasst werden.

Formelle Verfassung beinhaltet alles, was wirklich in der Verfassung steht.

Materielle Verfassung beinhaltet die Gesamtheit aller besonders wichtigen Normen betreffend den Staat und sein Verhältnis zum Einzlenen. was in die materielle Verfassung gehört ist zum Teil auch auf Gesetzesebene Verankert

Zentrale Verfassungsfunktionen

 

  • den Staat und seine Organe einrichten und funktionsfähig machen(Ordnungs und Organisationsfunktion)
  • dem Staat und seinen Organen Schranken setzten und so Macht begrenzen (Machtbegrenzungs- und Freiheitsgewährleistungsfunktion)
  • Die inhaltliche Ausrichtung der Staatstätigkeiten bestimmen, indem sie Ziele, Aufgaben und weitere Handlungsvorgaben normiert, vorzugsweise ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen (Gestaltungs- und Steuerungsfunktion)

Nebenfunktionen einer Verfassung

  • den Bürgerinnen und Bürgern ein verständliches und wirkungsnahes Bild des Staates und seiner Funktionen vermitteln(Orientierungsfunktion)
  • der auf ihr beruhenden Rechtsordnung und den staatlichen Organen eine besondere demokratische Abstützung verschaffen(Legitimationsfunktion)
  • den für ein gedeihliches Zusammenleben notwendigen gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und festigen (Integrationsfunktion)
  • die Beziehungen zur internationalen Gemeinschaft sowie das Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht ordnen(Einbettungs- oder Brückenfunktion)

Normtypen im Überblick

 

  • Kreationsnormen, schaffen und einrichten von Staatsorganen
  • Kompetenznormen, legen Zuständigkeiten fest
  • Aufgabennormen, z.B. Gesetzgebungsaufträge
  • Verfahrensnormen, bestimmen wichtige Aspekte der Arbeitsweise von Staatorganen
  • Grundrechtsnormen, einklagbares Recht des Individuums gegen den Staat
  • Normen betreffend Grundpflichten, z.B. allgemeine Wehrpflicht
  • Gewährleistungsnormen, schützen ein Rechtsinsitut(Unabhängigkeit der Nationalbank)
  • Verfassungprinzipien, grundlegende Verhaltensanweisungen für Staatsorgane
  • Zielnormen, allgemeine Staatszielbestimmung

Verfassungprägende Strukturprinzipien und Leitideen

 

Rechtsstaatlichkeit, beinhaltet Rechtsbindung, Rechtssicherheit und gerichtlicher Rechtsschutz

Demokratieprinzip, Rückführung aller Staatsgewalt auf die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und Grundlage allgemeines, gleiches, geheimes und freies Wahlrecht.

Sozialstaatlichkeit, Neben formaler Gleichheit, muss auch ein gewisses Mass an materieller/tatsächlicher Gleichheit gegeben sein. 

Bundesstaatsprinzip, Regelungen über Kompetenz und Aufgabenverteilung sowie Schutz der gliedstaatlichen Autonomie, Mitwirkung der Gliedstaaten und gegenseitige Rücksichtsnahme

 

In der Demokratie geht die Staatsgewalt vom Volk aus. Woher kommt aber die Legitimation bei Schaffung einer Verfassung in Staaten ohne demokratische Strukturen? Erste Verfassungen Schweiz/Frankreich. 

 

Lösung Frankreich war durch pouvoir constituant (verfassungsgebende Gewalt) wonach die verfassungsgebende Gewalt zwar beim Volk liegt, es aber nicht direkt sein muss. Also geschah es durch ein Repräsentativorgan, wie die Nationalversammlung. 

 

Unterschied pouvoir constituant. Pouvoirs consitués

pouvoir constituant (verfassungsgebende Gewalt)

Pouvoirs consitués bezieht sich auf die durch die Verfassung gesetzlich eingesetzten Gewalten, die rechtlich gebunden sind. 

 

Schranken der Verfassungsänderung

In der Schweiz werden 3 Schranken genannt, Einheit der Form, Einheit der Materie und Wahrung der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Dazukommt die ungeschriebene Schranke der Undurchführbarkeit.