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Komment AV Turicia

Komment AV Turicia

Komment AV Turicia


Kartei Details

Karten 112
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 25.09.2019 / 18.10.2019
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Art. 1 , Was?

Der Komment ist die Zusammenfassung althergebrachter Satzungen, die für den Bierverkehr in Betracht kommen und das couleurstudentische Auftreten regeln.

Art. 2 , Zweck

Zweck des Komments ist die Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls und der Eintracht, die Herstellung geregelter Trinksitten zur Hebung der Gemütlichkeit sowie die Erziehung zu gesellschaftlich studentischem Benehmen.

Art. 3, Wann?

Sobald sich zwei oder mehr Turicer beim Genusse kommentmässiger Stoffe zusammenfinden, gelten die Bestimmungen dieses Komments.

Art. 4, Kennt was?

Der Komment kennt Burschen und Fuchsen.

Art. 5, Def. zu Art. 4

  1. Bursch ist jedes Mitglied, welches statutenkonform zum Burschen promoviert worden ist. 
  2. Fuchsen sind Mitglieder, welche nach ihrer statutarischen Aufnahme in die Turicia zum Fuchsen rezipiert worden sind und noch nicht zum Burschen promoviert worden sind. 
  3. Gäste anderer Verbindungen werden gemäss dem Status in ihrer Verbindung behandelt.  

Art. 6, Macht & Würde

Macht und Würde bestimmen sich in erster Linie nach der Anzahl Turicersemester. Bei Gleichheit entscheiden die Blocksemester und dann die Couleursemester. Der Zuspruch von Turicersemestern nach dem Komplementärexamen ist Sache des Burschenconvents (BC).

Der Senior hat 100 Semester.

Semesterpumpen ist verpönt.

Art. 7, Präsidium

Bei hochoffiziellen, offiziellen und inoffiziellen Anlässen waltet in Abwesenheit des Seniors der Consenior, bei dessen Abwesenheit das vom Senior eingesetzte Semester. Wurde niemand vom Senior eingesetzt, steht das Präsidium dem ältesten Semester der Aktivitas zu, das mit Stoff bewaffnet ist.

Art. 8, Kneipnamen

Jeder neu eingetretene Fuchs erhält vom Taufkomitee einen Kneipnamen. Der Fuchs hat das Recht, dagegen einen begründeten Rekurs zu Handen des BC einzureichen. Die endgültige Genehmigung ist Sache des BC.