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Sonderprüfung

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Fichier Détails

Cartes-fiches 7
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Université
Crée / Actualisé 13.08.2019 / 16.08.2019
Attribution de licence Non précisé
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https://card2brain.ch/box/20190813_sonderpruefung
Intégrer
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Gesetzliche Grundlagen Recht auf Sonderprüfung

Art. 697a

Jeder Aktionär kann an GV beantragen, bestimmte Sachverhalte abklären zu lassen, sofern dies zur Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich ist
Das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Einsicht muss bereits ausgeübt sein

Anforderungen an Unabhängigkeit im Zusammenhang mit Sonderprüfung

Sonderprüfer muss von Gesellschaft unabhängig sein

Darf weder deren Arbeitnehmer, Beauftragter, massgebender Aktionär oder VR / Revisionsstelle angehören

Voraussetzungen für Sonderprüfung

- muss sich auf bestimmten Zweck beziehen (einzelne, bestimmte Sachverhalte); keine Stellungnahme zu Rechtsfragen

- Gesuch muss mit im Zusammenhang mit Ausübung von Aktionärsrechten stehen

- Abklärung muss für Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich sein

- Recht auf Auskunft oder Recht auf Einsicht bereits ausgeübt

Einleitung Sonderprüfung bei Ablehnung durch GV

Falls GV dem Antrag einer Sonderprüfung nicht entspricht;

können Aktionäre, sofern zusammen mind. 10% des AK oder Aktien im Nennwert von 2 Mio. CHF vertreten, innert 3 Monate den Richter ersuchen, einen Sonderprüfer einzusetzen

Anspruch besteht, falls glaubhaft gemacht werden kann, Gründer / Organe haben Gesetz / Statuten verletzt

Bericht der Sonderprüfung

Sonderprüfer berichtet über Ergebnis seiner Prüfung, wahrt aber das Geschäftsgeheimnis.

Der Bericht wird dem Richter vorgelegt

Gegenstand einer Sonderprüfung

Alle Tatsachen, welche einen Einfluss auf wirtschaftliche und finanzielle Lage einer Gesellschaft haben können

Pflichten des Sonderprüfers

- Unabhängigkeit (darf nicht RS sein)
- Prüfung soll ohne Störung des normalen Geschäftverlaufs erfolgen
- grds. persönliche Ausführung
- Treuepflich (-> Verschwiegenheitspflicht)
- Aktenrückgabepflicht
- Schweigepflicht