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Eidg. Immobilienbewirtschafter FA

Svit Familienrecht ZGB

Svit Familienrecht ZGB


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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Université
Crée / Actualisé 13.08.2019 / 13.02.2024
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Was ist der Unterschied zwischen einem Ehepaar und einem Konkubinatspaar im rechtlichen Sinne?

Die Ehe hat im Gesetzt nach Art. 10 ZGB platz gefunden aber für Konkubinatspaare gibt es nocb keine Definition. 

Ehe: Versprechen Mann und Frau beim Zivilstandbeamten

Konkubinat: Zusammenleben von Mann und Frau ohne Verheiratung

In welchen Art. ist die Ehe im ZGB geregelt? Was für eine rechtliche Form hat das Konkubinat?

  1. Die Ehe ist in den Art. 90 - 251 ZGB geregelt (Schliessung, Scheidung, Güterrecht, Wirkung)
  2. Konkubinat wird als einfache Gesellschaft nach Art. 330 ff OR bezeichnet (Zusammenschluss zweier Personen zum erreichen gemeinsamer Zwekce)

Welche drei Formen gibt es im Familienrecht?

  1. Ehe
  2. Konkubinat
  3. registrierte Partnerschaft (gleiches Geschlecht)

In welche Rechtsgebieten können sich Fragen beim Konkubinat ergeben? 

  1. Miete
  2. Arbeits des Konkubinatspartner für den Anderen
  3. Gütereinbringung
  4. Auflösung
  5. Konkubinatsvertrag
  6. Erbrecht

Es gibt mehrere Rechsgebiete bei einem Konkubinat, welche Fragen ergeben sich in den einzelnen Gebieten?

  1. Mietvertrag
  2. Arbeit des Partners für den Anderen
  3. Eingebrachte Güter
  4. Auflösung
  5. Vertrag
  6. Erbrecht

  1. MV alleine abgeschlossen so hat der Partner kein Rechtsverhältnis zum Vermieter ausser nach Art. 262 OR Untermiete. Unterzeichnen beide den MV sind habe beide Parteien ein Rechtsverhältnis zum Vermieter und müssen gemeinsam bestimmen und haften
  2. Haushaltsarbeit: Kein Lohnanspruch können diesen aber vereinbaren: Mitarbeit im Geschäft: Lohnfoderungen auf einen Gewinnanteil möglich (einfache Gesellschaft) oder es besteht ein arbeitsverhältnis Art. 320 Abs. 2: Vereinbarungen gelten mündlich, schriftlich usw. die Beweispflicht muss gewährleistet sein
  3. Eigentumsverhältnis richtet sich nach dem Sachenrecht (einfache Gesellschaft) Gesamteigentum zu gleichenteilen aufgeteilt Art. 530 ff OR; bei nicht Einigkeit muss die Beweispflicht erwiesen sein Art. 8 ZGB
  4. Nach BGE ist Rechtsschutz zu gewähren (einfache Gesellschaft): Art. 532 OR Gesellschafter verpflichtet zu teilen, Art. 533 Abs. 1 Gleiche Anteile wenn nix anderes vereinbart: Vereinbarungen z.B: jeder nimmt seinen Teil zurück oder es gibt einen Verteilschlüssel
  5. Regeln: gegenseitige Unterzeichnungspflicht; gibt es Kinder braucht es die Zustimmung der Vormundschaftsbehörde; Gesetzlich Schranken müssen eingehalten werden
  6. Es gibt kein gegenseitiges Erbrecht können aber in der Verfügungsfreiheit bedacht werden (hohe Schenkungs- und Erbschaftssteuern

 

Wie lauten die Rechte und Pflichten der Ehegatten?

  • Schulden einander Treue und Beistand Art. 159 Abs. 3 ZGB
  • Beistandspflicht (sich für den anderen einsetzten)
  • Pflichtvergessener Ehegatte kann vom Eheschutzrichter ermahnt werden

Erläutere die wichtigsten Punkte bei einer Familienwohnung.

  • Ehegatten bestimmen gemeinsam die eheliche Wohnung
  • bei einer Scheidung kann die Wohnung einem Ehepartner vom Richterzugesprochen werden, wenn dieser drauf angewiesen ist und dem anderen es billigerweise Art. 121 Abs. 1 zugemutet werden kann. 
  • zum Schutz des Vermieters bleibt der Partner max. 2 Jahre solidarisch haftbar
  • das Wohnrecht kann eingeschränkt oder aufgehoben werden
  • es kann nur eine Familienwohnung geben

Wie ist die Unterhaltspflicht in der Familie geregelt?

  • Gleichstellung der Paar, bedeutet gleiche Rechte und Plfichten
  • sorgen Gemeinsam nach Ihren Kräften für den Unterhalt
  • kann durch 4 Arten erfüllt werden
    • Geldbeträge
    • Haushaltsfürhung
    • Betreuung Kinder
    • Mithilfe Beruf
  • Ehegatten die Punkt 2-4 erbringen haben Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag zur freien Verfügung