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Eidg. Immobilienbewirtschaftung FA

Svit Rechtsordnung, öffentliches- zivil Recht, ZGB, Personenrecht

Svit Rechtsordnung, öffentliches- zivil Recht, ZGB, Personenrecht


Kartei Details

Karten 16
Lernende 90
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 12.08.2019 / 15.02.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Welche zwei Rechtssubjekte gibt es und wodrin liegen die Unterschiede?

 

Rechtssubjekte sind natürliche und juristische Personen (Inhaber von Rechten und Pflichten/ rechtsfähig)

der Unterschied/ Grundsatz: Dies bedeutet, dass sie bspw. vor Gericht klagen oder verklagt werden können. Während natürliche Personen ihre Rechtsfähigkeit von Geburt weg haben, bedarf es bei juristischen Personen in der Regel die Eintragung ins Handelsregister. In der Regel handelt es sich bei juristischen Personen um Unternehmen wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, oder aber auch um Vereine und Stiftungen.

  • juistische: künstlich geschaffen, 2 Gruppen aufgeteilt, 1. Körperschaften (AG, GmbH, KG...) in Handelregister zwang und 2. Anstalten (Pensionkassen, Stiftungen, Familienfonds....)

 

Wie erlangt eine Personen seine Persönlichkeit?

Erlangung Persönlichkiet: Die körperschaftlich organisierten Personenverbindungen und die einem besonderen Zwecke gewidmeten und selbständigen Anstalten erlangen das Recht der Persönlichkeit durch die Eintragung in das HandelsregisterKeiner Eintragungbenötigen die öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten, die Vereine, die nicht wirtschaftliche Zwecke verfolgen, die kirchlichen Stiftungen und die Familienstiftungen. Personenverbindungen und Anstalten zu unsittlichen oder widerrechtlichen Zwecken können das Recht der Persönlichkeit nicht erlangen. (Art. 52 ZGB)

In welchen Rahmen entstehen die Rechte der Rechtssubjekte?

Im Rahmen der Rechtsordnung (entstehen, untergehen, verändern)

Welche zwei Rechtegebiete gibt es und was ist der Unterschied?

  1. öffentliches Recht: Staat usw. stehen natürlichen/ juristischen Personen gegenüber (Staats-, Verwaltungs-, Prozess-, SchKG-, Kichenrecht usw.)
  2. Zivil- Privatrecht: natürliche und juritsiche Person stehen sich gegenüber (vier Teile: Personen-, Familien-, Erbrecht-, Sachenrecht)

Wann gelten Rechtsvorschriften?

Wenn nichts anderes vereinbart wurde (zwingendes Recht und dispositives Recht)

Wie entsteht eine Obligation?

  1. durch einen Vertrag (4 Voraussetzungen: Einigung Inhalt, Vertragsfühigkeit Partner, Richtige Form, Zulässiger Inhalt)
  2. durch unerlaubter Handlung (ensteht ungewollt; Vermögensschaden, Kausalzusammenhang, Wiederrechtlichkeit)
  3. durch ungerechtfertite Bereicherung (entsteht durch Vermögensschverschiebung: Rückerstattung OR 62

Was sind die Voraussetzungen der Handlungsfähigkeit und der Handlungsunfähigkeit?

Handlungsfähigkeit= Urteilsfähig + Mündig = 18 Jahre sein

  1. Fähigkeit durch seine Handlungen Rechte/ Pflichte zu begründen (Auswirkung seines Handels erkennen vermag)
  2. Als handlungsfähig gilt im schweizerischen Rechtssystem jede Person, die einerseits volljährig (d.h. 18-jährig) ist und andererseits urteilsfähig ist
  3. Handlungs- und Urteilsfähig ist man mit der vollendung des 18 Lebensjahr (zivilrechtliche-, strafrechtliche-, politische Mündigkeit)
  4. Wer Handlungsfähig ist hat die volle Rechtsverantwortung: Geschäfts-, Vertragsfähig usw.)
  5. Urteilsfähigkeit: vernünftig handeln kann und Tragweite seines Handels erkennen (Kontrolle des Alters, gesitigen Behinderungen, usw.)

Voll - Handlungsunfähig:

  1. Umgekehrt gilt als handlungsunfähig jede Person, die entweder minderjährig ist oder unter umfassender Beistandschaft steht oder die urteilsunfähig ist.
  2. Kann dauernd oder vorübergehend sein (Fähigkeitsverlust von Rechten und Pflichten)/ gesetzlicher Vertratter hat zu handeln

Beschränk - Handlungsunfähig

  1. Urteilsfähig: Ja
  2. Mündig: Nein
  3. Minderjährige (können aber über Taschengeld verfügen)
  4. Beispiel: Minderjährige, Personen unter Beistand,
  5. Höchstpersönliche Recht: braucht Zustimmung bei Verlobung, Miete, Heirat, Tausch usw.

Wann ist eine Person Rechtsfähig?

  1. Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, in den Schranken der Rechtsordnng Rechte und Pflichte zu haben. Jderer Mensch ist rechtsfähig.
  2. Beginn mit der vollendeten Geburt
  3. Endet mit dem Tod oder der Verschollenserklärung