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Gmeindeprüfung

Prüfung von Gemeinden nach PH 60

Prüfung von Gemeinden nach PH 60


Kartei Details

Karten 7
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 09.08.2019 / 15.08.2019
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Elemente Rechnungsmodells für öffentliche Haushalte

- Bilanz

- Erfolgsrechnung

- Anhang

- Geldflussrechnung

- Investitionsrechnung

Kernaufgabe der Prüfung der Jahresrechnung

Prüfungsurteil darüber abzugeben, ob die JR den kantonalen & kommunalen gesetzlichen Vorschriften entspricht

Investitionsrechnung (öff. Verwaltung)

umfasst Ausgaben mit mehrjähriger Nutzungsdauer, die als Verwaltungsvermögen aktiviert werden

-> Investitionen, welche der öffentlichen Aufgabenerfüllung (=Verwaltungsvermögen) dienen, werden in Investitionsrechnung ausgewiesen und erst am Ende der Periode auf Bilanz übertragen (aktiviert)

Formen der Haushaltsführung

- finanzwirtschaftliche Rechnung (= Jahresrechnung)

- Kosten-Leistungs-Rechnung (Kosten nach Kostenarten, -stellen & - trägern)

- Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) mit Globalbudget (= Philosophie & Kultur in der Verwaltungsführung)

Finanzvermögen im öffentlichen Haushalt

alle Vermögenswerte, die frei realisierbar sind; d.h. wenn ein VW jederzeit ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden kann

grundsätzlich keine Abschreibungen, sondern periodische Folgebewertung zum Verkehrswert (i.d.R. alle 3-5 Jahre)

Verwaltungsvermögen im öffentlichen Haushalt

VW, die dauernd und unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen, die ohne Verzicht auf die Aufgabenerfüllung nicht veräussert werden können

Abschreibung auf Basis der Nutzungsdauer

Grundlage für Prüfung von Gemeinderechnungen

-> rechtliche Erlasse (Verfassung, Gesetze, Verordnungen) in jeweiligen Kantonen