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Set of flashcards Details

Flashcards 30
Language Deutsch
Category Biology
Level Primary School
Created / Updated 22.07.2019 / 13.08.2019
Licencing ©    (GAV)
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Ist der Arzt- oder Zahnarztbesuch bezahlt?

  • Ja. Es darf aber verlangt werden, dass abgesehen von Notfällen Arzt- oder Zahnarztbesuche auf Randstunden gelegt werden.
  • Nur die Zeit des Arztbesuches ist bezahlt (Wartezeit und Konsultation). Nicht bezahlt ist die Zeit, die für den Hin- und Rückweg beansprucht wird.
  • Regelmässige Arztbesuche (z.B. auch Therapie) sind bezahlt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ein Arztzeugnis zur Bestätigung der Notwendigkeit vorzuweisen. Dieses darf keine Angaben über die Art der Krankheit enthalten.

Sind Feuerwehrabsenzen bezahlt?

  • Ja. 10 Tage pro Kalenderjahr, sofern der Feuerwehrdienst obligatorisch ist (Art. 33.2).

Muss einem Arbeitnehmer zur Betreuung eines kranken Kindes frei gegeben werden?

Ja. Dies gilt aber nur für den Fall, dass beide Eltern berufstätig sind und nur für einen Elternteil.

Ist die Zeit für die Betreuung eines kranken Kindes bezahlt? Pflicht des Arbeitsnehmers?

Ja, es darf aber ein Arztzeugnis verlangt werden, das die Krankheit des Kindes bestätigt. Ausserdem hat der Arbeitnehmer die Pflicht, unverzüglich für eine anderweitige Betreuung besorgt zu sein (andere Familienmitglieder, Freunde).

Wie sind andere Absenzen zu behandeln?

Sie sind zu bewilligen, aber nicht zu bezahlen. Solche Abwesenheiten müssen kompensiert werden (Beispiele: Schulbesuche, Termine bei Behörden).

Besteht Recht auf ein Arbeitszeugnis und welche Angaben muss es enthalten?

Ja. Der Arbeitnehmer hat jederzeit Anrecht auf ein Arbeitszeugnis.

Das Arbeitszeugnis muss über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Art der Arbeit, die Leistungen des Arbeitnehmers und über sein Verhalten gegenüber Mitarbeitenden und Kunden Auskunft geben.

Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm nur eine Arbeitsbestätigung gegeben wird (Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses).

Wem muss ich den Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrag abziehen?

Allen Mitarbeitenden, die zwingend dem GAV unterstellt sind

Mitarbeitenden, die dem GAV freiwillig unterstellt sind (durch den Arbeitsvertrag), darf der Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrag nicht abgezogen werden (und auch der Arbeitgeber muss keinen Beitrag leisten).

Spielt der Beschäftigungsgrad eine Rolle?

Teilzeitbeschäftigte, deren Beschäftigungsgrad weniger als 40% beträgt, haben den Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrag nicht zu entrichten (Art. 19.11) und auch der Arbeitgeber muss keinen Beitrag leisten.