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BaliYoga HWP I

BaliYoga HWP I

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Kartei Details

Karten 240
Lernende 13
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 09.07.2019 / 23.02.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Rechnungswesen umfasst

 - Finanzbuchführung
 - Rechnungslegung zur Darstellung der entstandenen Ergebnisse
 - Betriebsrechnung und Kalkulation
 - Planungsrechnung (Budgets)
 - Die Statistiken

Grundsätze der Ordnungsmässigkeit

 - vollständigkeit
 - Wahr
 - klar
 - a jour
 - systematisch angelegt
 - zweckmässig organisiert
 - nachprüfbar

Zwei Verfahren zur Buchführung

 - Stichtagbezogene Erfassung der Veränderung durch Berechnung der Differenzen zwischen Anfangs und endbestand
 - laufende Erfassung 

Was bedeutet "matching of cost and revenue"?

 = sachliche Abgrenzung => Aufwendungen, die dazu dienen, bestimmte Erträge zu erzielen, zeitgleich mit dem Ertrag in der Erfolgsrechnung berücksichtigen

Ausnahmen vom Realisationsprinzip

 - Leistungserstellung erstreckt sich über einen Zeitraum von mehreren Rechnungsperioden
 - Leistung ist, vom bilanzierenden Unternehmen her betrachtet, mit Vertragsabschluss im Wesentlichen abgeschlossen
 - die Ware ist lieferbereit, Risiko und Gefahr sind auf den Vertragspartner übergegangen, es fehlt nur noch die Auslieferung
 - Wertschriften des Umlaufvermögens mit Kurswert werden zu höheren als den Anschaffungswerten bilanziert
 - Aufwertungen im Sinne von OR 670
 - Währungsgewinne

Was bedeutet "Klarheit der Buchführung?

 - Lesbarkeit der Aufzeichunungen
 - Eindeutigkeit der Bezeichnung
 - Klarheit der Darstellung von Zusammenhängen
 - eindeutige Verweisung
 - Kennzeichnung von Korrekturen

Was bedeutet "Dokumentationsprinzip?

Dass für jeden buchführungsrelevanten Vorgang das "Dokument" als Beweismittel stellvertretend für den wirtschaftlichen Sachverhalt einzustahen hat. (= Urbeleg)
 - Betriebsrechnung und Bilanz müssen schriftlich und unterzeichnet aufbewahrt werden. 

Weitere Anforderungen an die Buchführung

 - beliebige Sprache wählbar, aber am besten in der Landessprache => Steuerbehörden etc.
 - in beliebiger Währung geführt, die Jahresrechnung aber in CHF. (Art. 960 OR)
 - Aufzeichnungen sind gegen nachträgliche Änderung zu sichern
 - Korrekturen sind grundsätzlich durch Stornierung oder Umbuchung vorzunehmen, keinesfalls sind die ursprünglichen Zahlen unkenntlich zu machen oder spurlos zu löschen.
 - eindeutige identifizierung der Belege notwendig. z. B. durch nummerierung
 - die Grundtatbestände (Geldverkehr...) sind zeitnah und chronologisch zu erfassen