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BaliYoga RAG, RAV, RS, Q&A, BVG

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Set of flashcards Details

Flashcards 51
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 03.07.2019 / 29.12.2022
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Was sind die Voraussetzungen für einen Revisionsexperten (Bzgl. Ausbildung und Fachpraxis)

Die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllen:
- eidg. dipl. WP
- eidg. dipl. Treuhandexperte, Steuerexperte sowie Experten in Rechnungslegung und Controlling mit mind. 5 Jahren Fachpraxis
- Absolventen eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums in Betriebs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften  an einer CH-Hochschule Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachauswei sowie Treuhänder mit eidg. Fachausweis mit mind. 12 Jahren Fachpraxis
- Personen, die eine obenstehende Ausbildung einer vergleichbaren ausl. Ausbildung abgeschlossen haben, die entsprechende Fachpraxis aufweisen und die notwendigen Kenntnisse des CH-Rechts nachweisen

Die Fachpraxis muss vorwiegend auf den Geieben des RWs und der Rechnungsrevision erwoben worden sein (davon mind. 2/3 unter Beaufsichtigung durch einen zugelassenen Rev'experten

Was sind die Voraussetzungen für einen Revisoren (wann sind natürliche Personen als Revisor zugelassen)

Zulassung, wenn:
- über einen unbescholtenen Leumund verfügen
- eine Ausbildung analog Revisionsexperten besitzt
- eine Fachpraxis von einem Jahr nachweist

Die Fachpraxis muss vorwiegend auf den Geieben des RWs und der Rechnungsrevision erwoben worden sein (unter Beaufsichtigung durch einen zugelassenen Revisors)

Was sind die Voraussetzungen für ein Revisionsunternehmen (nicht für Publikumsgesellschaften)

Ein Revisionsunternehmen wird als Revisionsexperte oder als Revisor zugelassen, wenn:
- die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans sowie seines Ge'führungsorgans über die entsprechende zulassung verfügt
- mind. 1/5 der Personen, die an der Erbringung von Revisions-DL beteiligt sind, über die entsprechende Zulassung verfügt
- sichergestellt ist, dass alle Personden, die Rev'dienstleistungen leiten, über die entsprechende Zulassung verfügen
- die Führungsstruktur gewährleistet, dass die einzelnen Mandate genügend überwacht werden

welche Gesellschaften benötigen ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen

a) Publikumsgesellschaften
b) Ausl. Firmen, deren Beteiligungspapiere an einer CH Börse kotiert sind
c)  Gesellschaften nach ausl. Recht, die in der CH Anleiehensobligationen ausstehend haben
d) Gesellschaften nach CH und ausländischem Recht, die mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer Gesellschaft zu den Positionen b) und c) genannten beitragen
e) Gesellschaften nach ausl. Recht, die mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer CH-Publikumsgesellschaft beitragen

wann werden Revisionsunternehmen zur Erbringung von Revisionsdienstleistung für Publikumsgesellschaften zugelassen?

Wenn sie:
- die Voraussetzungen für die Zulassung als Revisionsexperten erfüllen
- gewährleisten, dass sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten
- für die Haftungsrisiken ausreichend versichert sind

Wem muss das Gesuch für die Zulassung als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen eingereicht werden

der Aufsichtsbehörde

Was sind die Pflichten staatlich beaufsichtigter Revisionsunternehmen

 Unabhängigkeit
- Sicherung der Qualität
- Auskunftspflicht und Zutrittsgewährung
- Meldungen an die Aufsichtsbehörden

Welche Grundsätze müssen staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen einhalten?

- Honorar darf 10% an gesamter Honorarsumme nicht übersteigen
- treten Personen, die in einer geprüften Gesellschaft eine Entscheidungsfunktion inne hatten oder in leitender Stellung in der Rechnungslegung tätig waren, in ein Rev'unternehmen ein und übernehmen eine leitende Stellung, so darf das Rev'unternehmen während 2 Jahren ab Übertritt keine Rev'DL für die Gesellschaft erbringen
- treten Personen, die in einer Gesellschaft in der Rechnungslegung mitgewirkt haben, in ein Rev'unternehmung über, so dürfen sie während 2 Jahren ab Übertritt keine Rev'DL für die Gesellschaft leisten

- eine Publikumsgesellschaft darf keine Personen beschäftigen, die während der 2 vorausgegangenen Jahren Rev'DL für die Gesellschaft geleitet haben oder im betr. Rev'unternehmen eine Entscheidfunktion inne hatten