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DHK2017L

3.8 Warenbewirtschaftung LZ 1-6

3.8 Warenbewirtschaftung LZ 1-6


Fichier Détails

Cartes-fiches 11
Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 25.06.2019 / 27.08.2019
Lien de web
https://card2brain.ch/box/20190625_dhk2017l_W__x
Intégrer
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Welche drei Punkte müssen bei der Übernahme der Ware geprüft werden?

• Richtige Adresse / Vergleich Anzahl Pakete mit Begleitpapier

• Zustand der Verpackung

• Zustand der Produkte

Was gehört zur äusseren Kontrolle?

• Vergleich Lieferschein - eingetroffene Ware

• Vergleich Lieferschein - Bestellkopie

• Vergleich Lieferschein - Rechnung

Was gehört zur inneren Kontrolle?

• Kontrolle auf offene Mängel

• Fehler und Defekte auf Produkten (Kratzer, verschiedene Farben etc.)

Welches sind die rechtlichen Grundlagen bei mangelhafter Lieferung?

• OR Art. 201 Abs. 1: Warenempfänger hat die Pflicht die Ware zu kontrollieren und Mängel sofort mitzuteilen.

• OR Art. 201 Abs. 2: Die gekaufte Ware gilt als genehmigt, sofern keine versteckten Mängel auftauchen.

• OR Art. 201 Abs. 3: Ergeben sich versteckte Mängel, muss dies sofort mitgeteilt werden.

Was sind offene Mängel und welche Rügefrist haben diese?

• Schäden/ Fehler die sofort erkennbar sind (Kratzer, fehlende Knöpfe etc.)

• Rügefrist: 5-8 Tage (mit Mängelrüge)

Was sind versteckte Mängel und welche Rügefrist haben diese?

• Schäden/Mängel die erst durch Gebrauch, Verkauf erscheinen (Abfärben, Funktionsuntüchtigkeit etc.)

•Rügefrist (Garantiefrist): 2 Jahre

Was ist eine Wandelung?

Rücktritt vom Kaufvertrag. Käufer tritt vom Vetrag zurück und hält dem Lieferanten die mangelhafte Ware zur Verfügung

Was ist eine Minderung?

Der Käufer akzeptiert die mangelhafte Ware, der Lieferant gewährt einen Rabatt (Qualitätsrabatt, Mängelrabatt)