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IFRS

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Flashcards 51
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 20.06.2019 / 16.08.2022
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IAS 1 - Darstellung des Abschlusses

 

Pflichtbestandteile:

  • Bilanz
  • Gesamtergebnisrechnung
  • Eigenkapitalrechnung
  • Kapitalflussrechnung
  • Anhang
  • (Bilanz auf Beginn der Vergleichsperiode, bei Fehlerkorrekturen, Ausweisänderungen, ...)

IAS 2 – Vorräte

Grundsätzliches:

  • Zum Verkauf gehalten im normalen Geschäftsverlauf
  • befinden sich in Herstellung für den Verkauf
  • Roh-/Betriebsstoffe die bei Herstellung verbraucht werden

 

Anhang:

  • Aufgliederung wesentlicher Positionen
  • Bewertungsgrundsätze und –methoden
  • Verrechnung von Anzahlungen
  • Wert der Vorräte zu Nettoveräusserungswert

Erstbewertung:

  • AHK oder tiefere Nettoveräusserungswert
  • alle direkt und indirekten Kosten um Vorräte in jetzigen Zustand an jetzigen Ort zu bringen; abzgl. Anschaffungspreisminderung (Skonto) Normalauslastung als Basis

NICHT: Vertriebskosten, Verwaltungsgemeinkosten, Lagerkosten (falls nicht produktionsbedingt), Leerkosten

Bewertungsverfahren:

  • First-in-first-out
  • Durchschnittskostenmethode
  • Standardkosten
  • Retrograde Methode (vom VP zurückrechnen)

Folgebewertung: Abschreiben auf Nettoveräusserungswert (VP - Kosten für Fertigstellung - Verkaufskosten) falls tiefer als Buchwert, Zuschreiben falls wieder gestiegen bis max AHK (Gründe im Anhang offenlegen). Einzelbewertung falls nicht austauschbar, für spezielle Projekte. Wenn austauschbar dann Gruppenbewertung

Sonstiges: Finanzierungsaufwand gem. IAS 23, Rst erst wenn nicht mehr zu AHK verkaufbar und nicht bei kleinerer Marge schon

IAS 7 – Kapitalflussrechnungen

Cashflow aus Betriebstätigkeit:

Direkte Methode: Zahlungseingänge, Auszahlungen an Lieferanten, Ertragssteuer

Indirekte Methode: Start Jahresergebnis, Bestandsänderungen, zahlungsunwirksame Posten

 

Cashflow aus Investitionstätigkeit:

Verkauf von Tochterunternehmen abzgl. abgegebene Finanzmittel

Erwerb Sachanlagen, lfr. Vermögenswerte, immaterielle Anlagen

 

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit:

Kapitalrückzahlungen, Tilgung von Leasingverbindlichkeiten

 

Zinsen und Dividende dort wo es her kommt. Wenn von Darlehen dass zur Finanzierung gehalten ist dann in Finanzierungstätigkeit; Aufsplittung nicht sehr schön deshalb wenn möglich dort wo Hauptteil her kommt.

 

Anhang: Erwerb oder Veräusserung von Tochterunternehmen oder sonstigen Geschäftseinheiten mit Gesamtpreis, erworbene/abgegebene Finanzmittel, Vermögenswerte

(Grosse) Nichtzahlungswirksame Transaktionen: Umwandlung Schuld in EK

Finanzmittelbestand: Bestandteil Finanzmittel, Überleitung auf Bilanz, Beschränkungen

Finanzverbindlichkeiten Überleitungsrechnung

IAS 8 – Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler

Änderungen von Rechnungslegungsmethoden, Schätzungen & Fehler

Rechnungslegungsmethode     

- mit Übergangsvorschriften – gem. spezifischer Regelung

- ohne Übergangsvorschriften, freiwillig - Retrospektiv

 

Fehler - Retrospektiv (Als wäre schon immer so angewandt, bis Eröffnungsbilanz frühsten präsentierten Periode.)

 

Änderungen von Schätzungen - Prospektiv (vom Beginn der Periode der Änderung)

 

Rechnungslegungsmethode: Stetigkeitsgebot; nur ändern falls von Standard verlangt oder verlässlichere Darstellung und relevantere Informationen

 

Bei Fehlen von Regelung, Mgmt entwickelte Methode, die Grundgedanke des Rahmenkonzepts erfüllt;
1. Anlehnung an andere Standard
2. Konzepte aus Rahmenkonzept
3. Fachliteratur od. Branchenpraktiken

IAS 10 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zu berücksichtigende Ereignisse:

  1. Event war schon vor Bilanzstichtag präsent
  2. wurde jedoch erst nach Bilanzstichtag bestätigt
  3. Mgmt kannte die Tatsache bei der Erstellung des Abschlusses schon

- Beträge im Abschluss werden angepasst

 

  • Betrug oder Fehler der nach Stichtag bekannt wird
  • Gerichtsentscheid
  • fehlende Werthaltigkeit (Insolvenz Kunde, Preiszerfall Vorräte)
  • Bonusverpflichtungen

Nicht zu berücksichtigende Ereignisse (Aber im Anhang erläutern):

  1. Event bestand vor dem Bilanzstichtag nicht und ist erst danach entstanden
  2. hätte aber einen Einfluss auf Business

- Beträge im Abschluss werden nicht angepasst, es gibt eine Anhangsangabe

  • Nach Bilanzstichtag beschlossene Dividende
  • Fair Value Änderungen

IAS 12 – Ertragssteuern

Ansatz von latenten Steuern

Abzugsfähige temporäre Differenzen:

IFRS tiefer als Steuerwerte - Aktive latente Steuern

(Achtung! Nur ansetzen, wenn in Zukunft Gewinne erwirtschaftet werden können)

Ausnahmen: erfolgsneutralem Ansatz ausserhalt Unternehmenszusammenschluss, Differenzen mit Beteiligungen wenn Mutter Kontrolle hat UND temporäre Differenz nicht innert absehbarer Frist aufgelöst wird

 

Versteuernde temporäre Differenzen:

IFRS häher als Steuerwerte - Passive latente Steuern

Ausnahme: erstmaliger Ansatz Goodwill, erfolgsneutralem Ansatz ausserhalt Unternehmenszusammenschluss, Differenzen mit Beteiligungen wenn Mutter Kontrolle hat UND temporäre Differenz nicht innert absehbarer Frist aufgelöst wird

Sonstiges: Mutter hat in CH nicht 100% Kontrolle da ESTV jederzeit eine Aufwertung verlangen kann. Mittels Steuer-Ruling kann dies aber kontrolliert werden

 

Steuersätze die in der Periode gelten in der Differenz aufgelöst werden wird; keine Abzinsung der Steuerlatenz; Wertberichtigungstest bei Aktiven (ob Nutzbar in Zukunft), Wertaufholung falls wieder wahrscheinlich; Geschäftsfall im OCI à Steuerlatenz im OCI, gleiches mit EK

Nicht abzinsen!

IAS 16 – Sachanlagen

Erstbewertung: AHK

Anschaffungskosten: Preis – Preisminderungen + direkt zuordenbare Nebenkosten (Leistungen an Arbeitnehmer, Standortvorbereitung, Montagekosten, Honorare Architekt, Ingenieur)

 

Herstellkosten: Material & Fertigungskosten, produktionsbedingte Gemeinkosten wie IAS 2

Finanzierungskosten gem. IAS 23 aktivieren; Kosten für Wiederherstellung berücksichtigen sofern Rückstellungspflichtig

NICHT: Kosten für Betriebseröffnung, Einführung neuer Produkte, Verlegung Geschäft, allgemeine Gemeinkosten

 

Tausch: Bewertung zum FV wenn von einem möglich & wirtschaftliche Substanz (CF haben andere Struktur, Wert des Geschäftsbereich ändert sich), wenn beide bestimmbar dann FV des hingegebener Vermögenswert ausser der andere ist offensichtlicher

 

Folgebewertung: AHK (Abschreibungen & Wertberichtigungen gem. IAS 36) oder Neubewertungsmodell (alle 3-5 J. ausser sehr volatil zum FV bewertet, Werterhöhung im OCI ausser rückgängig machen von Wertminderung, Wertminderung in der P&L ausser rückgängig machen von Werterhöhungen); gesamte Klasse neubewerten immer

 

Komponentenansatz: Jede signifikante Komponente gesondert zeigen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern (Bsp Flugzeug und Triebwerke), nicht aber Wartungs- und Reparaturarbeiten

IAS 19 – Leistungen an Arbeitnehmer

Kategorien

 

4 Kategorien

  • kurzfristige Leistungen (Lohn)
  • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Pension)
  • andere langfristige Leistungen (Gewinnbeteiligung > 12 Monate nach Periode)
  • Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Gehaltsfortzahlung ohne Gegenleistung) à Aufwand

 

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

  • Beitragsorientierte Pläne (defined contribution plans): Arbeitnehmer trägt Risiko - Aufwand
  • Leistungsorientierte Pläne (defined benefit plans): Unternehmen trägt Risiko; auch bei Vollversicherten Plänen da dieser Schutz nur temporär ist

 

Rückstellung (net defined benefit liability) =

 

+ Barwert Verpflichtung (Einflussfaktoren Lohnentwicklung, Lebenserwartung, Fluktuation, Zinssatz, Renditeerwartung, Inflation, Diskontsatz, Sterblichkeit, Rentenerhöhung)

 

– FV des Planvermögens (ohne noch nicht gezahlte Beiträge und abzgl. Verpflichtungen die nicht gegenüber der MA bestehen)

 

Aufwand aus Leistungsorientierten Plänen Dienstleistungsaufwand =

+ Dienstzeitaufwand (Rückstellungsbetrag Zeitpunkt Beginn Pension / Total Anzahl Beitragsjahre)

 

+ Nettozinsaufwand (Zinseffekt auf DBO, Verzinsung Planvermögen)

 

+/- Neubewertungen (Versicherungsmath. Ergebnis, Diff. zw. tatsächlicher Verzinsung des Planvermögens und im Netto Zinsaufwand enthaltene Verzinsung)