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MO4 Erkentnisse aus Übungen

sadfsd

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Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 04.06.2019 / 03.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Wie ist eine Plombe im Zahn eines Menschen Sachenrechtlich zu qualifizieren?

Bestandteil des Zahnes.

Zahn gehört zum Menschen

Mensch ist keine verkehrsfähige Sache

Somit ist es die Plombe auch keine verkehrsfähige Sache, sondern Teil des (nichtverkehrsfähigen) Menschen.

Aus welchen Rechtsgründen können Ansprüche entstehen?

(Privatrechtliche) Ansprüche können entweder aus Vertrag oder auf Grund einer Gesetzesbestimmung entstehen. Letzteres ist der Fall bei unerlaubten Handlungen (Beispiel: Art. 41 Abs. 1 OR), ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 Abs. 1 OR), Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 394 ff. OR) und aus anderen im Gesetz genannten Gründen.

Was ist der Unterschied zwischen einem absoluten Recht und einem dinglichen Recht?

Die dinglichen Rechte sind eine besondere Art der absoluten Rechte. Jedes dingliche Recht ist somit ein absolutes Recht, aber nicht jedes absolute Recht ist ein dingliches

Recht. Persönlichkeitsrechte, die zu den absoluten Rechten gehören, sind etwa keine dinglichen Rechte.

Die zweijährige Anna findet beim Spielen im Sandhaufen eine herrenlose Goldmünze. Sie spielt mit dem Geldstück und verschluckt es. Später kommt die Goldmünze bei Annas Tagesmutter wieder zum Vorschein. Die Tagesmutter eignet sich die Goldmünze an. Zu recht?

Anna (A) hat gegen die Tagesmutter (T) einen Anspruch auf Herausgabe der Goldmünze aus Art. 641 Abs. 2 ZGB, wenn A Eigentümer ist und T Besitzer. T ist gem. Sachverhalt Besitzer. A ist Eigentümer, wenn sie an der Münze durch Aneignung nach Art. 718 ZGB Eigentum erworben hat. Der Eigentumserwerb durch Aneignung setzt einen Willen voraus. Einen rechtserheblichen Willen kann nur haben, wer urteilsfähig ist. A ist nicht urteilsfähig (Art. 16 ZGB). Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die zweijährige A weiss, worum es bei der Aneignung einer herrenlosen Sache geht. Die Sache bleibt somit herrenlos. A erwirbt nicht

Eigentum an der Sache und kann diese von T nicht herausverlangen.

Kann art 62 Abs. 1 OR ungerechtfertigte Bereicherung immer angewendet werden? 

Nein, was in der Absicht gegeben wurde, einen rechtswidrigen oder unsittlichen Erfolg herbeizuführen, kann nicht zurück gefordert werden.  Art. 66 OR

Was muss für einen Gültigen Vertragsschluss gegeben sein?

Geschäftsfähigkeit

2. Vertragsschluss

2.1. Antrag und Annahme

2.2. Konsens

3. Gültigkeit

3.1. Formmangel 3.2. Inhaltsmangel

Was sind die Nachteile der allgemeinen Anregung?

Es ist nicht sicher, dass die allgemeine Anregung auch wirklich so umgesetzt wird, wie geplant.

Eine Beschwerde ans Bundesgericht ist bei akten des Paralaments ausgeschlossen, also kann dies auch nicht geprüft werden. 

Deshalb sind nur etwa 5 % der Initiativen in dieser Form. 

Werden Unrechtsstaaten( ohne Rechtsstaatliche oder Demokratische legtitimierte Gewalt) in der völkerrechtlichen Praxis anerkannt?

Ja, es ist irrelevant, wie die souveräne Staatsgewalt augeübt wird.