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Tatbestandsmerkmale Sachenrecht

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Kartei Details

Karten 17
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.05.2019 / 29.09.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Eigentumsherausgabeklage (Vindikation) – Art. 641 Abs. 2 ZGB 

  • Die Sache wird dem Eigentümer von einem nicht berechtigtern Besitzer vorenthalten
  • Rechtsfolge: Der Eigentümer kann die Sache herausverlangen (vindizieren) 

Eigentumsfreiheitsklage (actio negatoria) – Art. 641 Abs. 2 ZGB

  • Eine fremmde Person ("Störer) wirkt ungerechtfertigt auf die Sache ein (Eigentumsstörung) 
  • Rechtsfolge: Der Eigentümer kann die ungerechtfertigte Einwirkung abwehren 

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb von Fahrnis – Art. 714 Abs. 1 ZGB 

Voraussetzung:

  • Besitzübertragung - Tradition oder Traditionssurrogate 
  • Gültiges Grundgeschäft - Veräusserungsvertrag 
  • Veräusserungsbefugnis des Veräussers (Eigentümer oder von ihm bevollmächtigt) 

Gutgläubiger Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten - ZGB 714 Abs. 2 i.V.m. ZGB 933 

(-> prüfen wenn der Veräusserer nicht befugt ist!) 

Voraussetzung: 

  • Besitzübertragung (Tradition oder Traditionssurogate)
  • Gultiges Grundgeschäft (Veräusserungsvertrag) 
  • Guter Glaube des Erwerbers 
  • Die Sache ist dem Veräusserer anvertraut worden 

Fahrnisklage (Besitzesrechtsklage) – Art 934 Abs. 1 ZGB 

  • Früherer Besitzer an der Sache 
  • Abhanden gekommene Sache 
  • Wahrung der fünfjährigen Frist 

Rechtsfolge: Der frühere Besitzer kann die Sache vom aktuellen Besitzer herausverlangen 

Lösungsrecht des gutgläubigen Erwerbs – Art. 934 Abs. 2 ZGB

Ist die Sache öffentlich versteigert oder auf den Markt oder duch einen Kaufman, der mit Waren der gleichen Art handelt, übertragen worden, so kann sie dem ersten und jedem späteren gutgläubigen Erwerber nur gegen Vergütung des von ihm bezahlten Preises abgefordert werden 

Fahrnisklage (Besitzesrechtsklage) - Art. 936 ZGB

  • Früherer Besitzer an der Sache 
  • Böser Glaube des Erwerbers 

Rechtsfolge: Der frühere Besitzer kann die Sache vom aktuellen Besitzer herausverlangen 

Erwerb unter Eigentumsvorbehalt - Art. 715 / 716 ZGB 

 

  • Besitzübertragung 
  • Gültiges Grundgeschäft (Kreditkauf) 
  • Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts 
  • Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister 

Rechtsfolge: Ein Eigentumsübergang bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises