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Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum

Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum

Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum


Kartei Details

Karten 77
Lernende 37
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 12.05.2019 / 31.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Rechtliche Grundlagen?

1. Bundesverfassung

2. Stockwerkeigentum - Art. 712a-712t ZGB

    Miteigentum - Art. 646 ff. ZGB

    Verein - Art. 60 ff. ZGB

3. Begründungsakt Stockwerkeigentum

4. Stockwerkeigentümer-Reglement

5. Beschlüsse der STWEG-Versammlung

6. Hausordnung

Definition Stockwerkeigentum (1/2)

 

Art. 712a Abs. 2 ZGB

Miteigentumsanteil an einem Grundstück der dem Stockwerkeigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen, zu verwalten & innen auszubauen

Definition Stockwerkeigentum (2/2)

 

STWEG-Eigentümer ist in der Verwaltung, Benutzung & baulichen Ausgestaltung seiner Räume frei, darf jedoch keinem anderen STWEG-Eigentümer die Ausübung des gleichen Rechtes erschweren & die gemeinschaftlichen Bauteile, Anlagen & Einrichtungen in keiner Weise beschädigen oder in ihrer Funktion & äusseren Erscheinung beeinträchtigen. 

Was ist die Definition eines Grundstücks? (total 4)
(Grundstück = Gegenstand von Stockwerkeigentum)

  • Liegenschaft
  • ins Grundbuch aufgenommene selbständige & dauernde Rechte -> Baurechte
  • Bergwerke
  • Miteigentumsanteile an Grundstücken

Voraussetzungen Sonderrecht?

- in sich abgeschlossen

- eigener Zugang

- wirtschaftliche Einheit

Nicht zum Sonderrecht ausgeschieden werden können?

1. Boden & Baurecht

2. elementare Gebäudeteile

3. Gebäudeteile der äusseren Gestalt

4. gemeinsame Anlagen & Einrichtungen

Begründungsakt von Stockwerkeigentum?

 

Stockwerkeigentum wird durch Eintragung im Grundbuch begründet -> einseitiges oder zweiseitiges Rechtsgeschäft muss vorliegen:

1. Vertrag Miteigentümer über Ausgestaltung ihrer Miteigentumsanteile zu STWEG

2. Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft oder Baurechts über Bildung von Miteigentumsanteilen & deren Ausgestaltung zum STWEG

Formelle Vorschriften?

öffentliche Beurkundung