SV Barrierefreiheit
Lehrgang zum/zur SV für Barrierefreiheit
Lehrgang zum/zur SV für Barrierefreiheit
Fichier Détails
Cartes-fiches | 38 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Affaires sociales |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 12.05.2019 / 13.05.2019 |
Attribution de licence | Non précisé |
Lien de web |
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Intégrer |
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1. Tätigkeitsfelder und Auftraggeber 14.09.2018 Zadel-Sodtke
a. Zielgruppen:
alle ausser denjenigen, die sich ohne körperliche, psychische, seelische, sensorische, haptische, visuelle, autidive oder sprachliche Einschränkungen fortbewegen können.
b. Betroffenen-Verbände:
DBSV Deutscher Blinden und Sehbehinderten Verband e.V.
DPWV Deutscher paritätischer Wohnfahrtsverband Gesamtverband e.V.
Pro Retina Deutschland e.V.
VdK Sozialverband VdK Deutschland
VdK = Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands) ist mit fast 2 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands.
abid Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland
c. Barrierefreiheit:
ästhetische Herausforderung
selbstverständliche Qualitätseigenschaft unauffälig, intuitiv
Gewaltfreie Gestaltung die Ausschluss verhindert und Teilhabe ermöglicht
Nicht so viel wie möglich sondern soviel wie nötig
Architekt: soziale Verantwortung statt Selbstverwirklichung
Gemeinwohlorientierte Stadtenwicklung
Planungsbüro: bürointerne Qualität Umsetzung 7 Erfolgsfaktoren mit 24 Aspekten (DfA Leitfaden für Unternehmen)
2a. Begriffe, Zahlen, Fakten 14.09.2018 Groenewold
a. Paradigmenwechsel: Fürsorge, Integration, Inklusion
Weltkriege: Einforderung der Integration der Kriegsversehrten, VdK
1990er-Jahre: Entwicklung des Inklusionsgedankens, Bunte Gesellschaft, Diversität
2009: UN BRK
Inklusion und Integration
Zwei unterschiedliche Begrifflichkeiten
Beide Begriffe bezeichnen zwei vollkommen unterschiedliche Konzepte und stehen für zwei verschiedene gesellschaftliche Philosophien. Wie genau unterscheidet sich also die Inklusion von der Integration?
Inklusion und Integration
Irrtümlicherweise werden die Begriffe Inklusion und Integration heutzutage noch häufig gleichgesetzt und synonym verwendet. Ein Missverständnis, das einem Übersetzungsfehler der UN-Behindertenrechtskonvention geschuldet war und im Schulwesen für Verwirrung sorgte.
„Integration“ geht auf das lateinische Wort „integer“ = „ganz“, „vollständig“ zurück – und davon abgeleitet „integratio“ = „Herstellung eines Ganzen“.
„Inklusion“ kommt von dem Verb „includere“ = „einschließen“, „einbeziehen“ – und davon abgeleitet „inclusio“ = „Einschließung“, „Einbeziehung“.
Das ist Integration
Von Integration spricht man, wenn beide Gruppen zwar in einem Klassenzimmer gemeinsam unterrichtet werden, wenn sich durch dieses aber eine unsichtbare Demarkationslinie zieht.
Die Behindertenrechtskonvention 2008:
Sie ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem gemäß der Konvention 20 Staaten das Übereinkommen ratifiziert hatten. Inzwischen ist die Konvention von 132 Staaten ratifiziert worden (Stand 4. Juli 2013)
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
2b. Begriffe, Zahlen, Fakten 14.09.2018 Groenewold
b. Definition zu Barrierefreiheit gem BGG § 4
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
§ 4 Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
c. Ursachen von Behinderung
88% Krankheit
3% angeboren oder im 1.Lebesnjahr
1% Berufskrankheiten oder -unfälle
8% weitere
d. Alter und Behinderung:
fast 80 % über 55 Jahre und durch Krankheit erworben
34% >75
44% 55-75
20% 18-55
2% ≤18
d. Definition Universal Design- bauliche Gestaltung
1. Gleichberechtigte Nutzung
2. Flexible Nutzung
3. Einfache und intuitive Nutzung
4. Sensorische Wahrnehmbarkeit
5. Fehlertoleranz (einfach und sicher)
6. Komfortable Bedieung
7. Bewegunsflächen und -räume
e. Unterschied zwischen Universal Design (UD) und Design for All (DfA)
UD: internationales Designkonzept (USA, Japan), das Produkte, Geräte,Umgebungen und Systeme derart gestaltet, dass sie für so viele Menschen wie möglich ohne weitere Anpassung oder Spezialisierung nutzbar sind.
DfA: Europäische Strategie verschieden Menschengruppen zu integrieren ohne eine Einheitlichkeit zu erzwingen.
DfA / UD
Europa / USA und Japan
Vielfalt / Einheitlichkeit
Teilhabe / individuelles Recht
Europäische Strategie / Prinzipien
Soziales Engagement / Marktorientierung
3. Recht 14.09.2018 Klemens Kruse
Baurecht:
Die bauliche Barrierefreiheit ist Teil des Bauordnungsrechts. Die Gesetzgebungskompetenz liegt ausschliesslich bei den Ländern: z.B. Landesbauodnung LBO NRW § 55
Baunebenrecht: anderer Regelungsschwerpunkt als das Bauen
Arbeitstättenverordnung - (ArbStättV)
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung NRW - (BGG NRW)
Sonderbauverordnung - (SBauVO)
Gaststättenverordnung - (GastV)
Denkmalschutzgesetz - (DSchG)
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung NRW - (BGG NRW) (Bund)
Selbstverpflichtung zum bfr Bauen, bezogen auf die eigenen Gebäude, §8BGG
Verweis auf anerkannte Regeln der Technik für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Anerkannt sind Regeln, die sich in der Praxis durchgesetzt haben. Technische Regelwerke tragen die Vermutung der Anerkennung in sich (Bundesverwlungsgericht, Beschluss v. 30.09.1996-AZ.4B 175/96,Rn.5)
Die Vermutungswirkung spricht daher für uneinschränkte Anwendung der technichen Bau-Normen.
§8 BGG bezieht sich auch auf Arbeitstätten
da es abner keine Norm zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten gibt, ist die Bestimmung der praktisch anzuwendenden "anerkannten Regeln der Technik" schwierig.
DIN-Normen:
schreiben nichts vor, sie haben lediglich empfehlenden Charakter.
DIN-Normen können rechtverbindlich werden, wenn:
1. ein Gesetz sie verbindlich einführt
2. sie vertraglich vereinbart werden
3. sie von den Gerichten zur Bestimmung der geschuldeten Sorgfaltspflicht herangezogen werden.
Öffentlich zugänglich sind Gebäude dann, wenn sie dafür bestimmt worden sind, von jeder und jedem genutzt werden zu können.
Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher-und Benutzerverkehr dienenden Teilen bfr sein.
Anerkannte Regeln der Technik:
Werden zum Gesetz durch Verwaltungsvorschrift durch Technische Baubestimmungen VV TB
Denkmalschutz
Die Schaffung eines bfr Zugangs kann ein überw. öff. Interesse sein (Frage des Einzelfalls)
LBO
In Geb. mit mehr als 2 Whg. müssen die Whg. eines Geschosses bfr und über den üblichen Hauptzuganeg bfr erreichbar sein.
Bauverfahrensordnung - (BauVerfV)
4a. Medizinische Grundlagen, 15.09.2018 Stefanie Gurk
Gebrauchstauglichkeit:
Best. Benutzer, best. Nutzungskonzept: Erreichung Ziele effektiv, effizient und zufriedenstellend
Menschenzentrierte Gestaltung:
Lebensphasen, Lebenssituation, Handlungsabläufe, Bewegungsabläufe
Definition Gesundheit:
körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen (WHO), nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen
Definition Krankheit:
Störung der Lebensvorgänge in Organen oder im gesamten Organismus mit der Folge von subjektiv empfundenen bzw. objektiv feststellbaren körperlichen, geistigen bzw. seelischen Veränderungen, (akut, chronisch, dauerh. Folgeschäden)
Gestaltung von Arbeitssystemen:
Definition Behinderung:
verschiedene Definitionen: UN-Charta, BGG, SGB
SGB IX §4: Einschränkung v. Körper, Geist oder Seele, länger als 6 Monate, Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Ergonomie:
Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit menschlicher bzw. automatisierter Arbeit (Arbeitswissenschaft)
Ergonomische Grundlagen/Bewegen:
Zusammenspiel von Zielmotorik, Stützmotorik und Sensorik ermöglicht Motorik
Ergonomische Grundlagen:
Mobilität, Kondition, Kognition
Objektive und subjektive Sicherheit:
Baustelle, Angstraum
4b. Medizinische Grundlagen, 15.09.2018 Stefanie Gurk
Sensorik im Alter / Materialermüdung:
visuell: Pupillenreaktion, Farbempfinden, Augenbeweglichkeit, Akkomodationfähigkeit
auditiv: Schwerhörigkeit, Taubheit
jeder 4. Deutsche ist älter als 60 Jahre
jeder 5. älter als 65
jeder 10. älter als 75
Definition Barrierefreiheit BGG §4:
Bfr sind
bauliche und sonstige Anlagen,
Verkehrsmittel,
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinerichtungen sowie
andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Sensibilisierung durch Selbsterfahrung:
Rollstuhl, Altersimulationsanzug, Simulationsbrillen
5. Hilfsmittel bei Einschänkung der Mobilität, 15.09.2018 Sabine Graudenz
Definition Hilfsmittel
Wikipedia
Hilfsmittel sind im Bereich der Rehabilitation nach der Hilsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschussses "Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind".
Hilfsmittel bei Bewegungseinschänkung
Standartrollstühle
Leichtgewichtrollstühle
Sportrollstühle
Elektrorollstühle
Elektromobil (Scooter)
Stehrollstühle
Freizeit-Rollstühle: Adaptivbike, Rennbike
Fahrrad-Rollstuhl-Kombinationen
Treppensteiger: Scalamobol, Treppenraupe
Gehhilfen: Rollatoren, Dreiradrollatoren, Vierradrollatoren, Unterarmstütze
Rollstuhl Platzbedarf
Wendefläche : 1,50 m x1,50 m, eckig, nicht rund
Durchfahrt Tür: 90 cm, in Whg. 80 cm
Durchfahrt Flur: 1,20 cm
Begegnung Flur: 1,80 cm
Sitzhöhe WC: 46-48 cm
Stützgriffe WC: 28 cm über OK WC
Fenstergriffe: 85 cm - 105 cm
Türdrücker, Taster, Haltegriffe Dusche: 85 cm
6a. Seheinschränkung, 19.10.2018 Dietmar Böhringer
Definition Sehbehinderung:
Sehbehinderung liegt vor, wenn die Sehschärfe (Visus) schlechter als 1/3 aber besser als 1/50 ist.
1/3 bedeutet: Was eine Person mit durchschnittlichem Sehvermögen aus 3 m Entfernung erkennt, kann der betr. sehbehinderte Mensch erst aus einem Meter Enfernung erkennen.
Arten der Sehbehinderungen
Degenerationserkrankung (Makuladegeneration etc) zentrale, kreisförmige Eintrübung
Glaukom (grüner Star) - Röhrengesichtfeld
Diabetes
grauer Star - Eintrübung
Katarakt - Eintrübung
Wichtige Aspekte für sehbehinderte und blinde Personen in der DIN 18040-1 und 2
2 Sinne-Prinzip
kontrastreich: Ausstattunsgelemente, Bedienelemente, Stufenkanten, Türen, Beschriftung
taktil: Bodenleitsystem, Beschriftung
durchgehende Handläufe, plus 30 cm
Bodenbeläge nicht spiegelnd, kontrastierend zu Wänden, Türen, Stützen
Gefahrenstellen durch kontrastierende und taktile Abperrungen zu sichern
visuelle informationen: korrekte Schriftgöße, Kontrast, Beleuchtung, keine Blendungen und Spielgelungen.
DIN 32984 Bodenindikatoren
DIN 1450 Leserlichkeit von Schriften
Treppenstufen Vorderkanten-Markierungen
Markierungen von Glaswänden und Glastüren
Aufzug: Elemente eines barrierefreien Aufzugs
DIN 18040 verweist auf DIN EN 81-70: pultförmiges Tableau in Hüfthöhe.
Besser sind 2 flache Tableus waagerecht und senkrecht
Wichtig: große kontrastreiche Gestaltung und Rückmeldung z.B. in akustischer Form