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SVIT ZGB

Querbeet

Querbeet


Kartei Details

Karten 10
Lernende 14
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 01.05.2019 / 02.04.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Nenne eine Rechtsgemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit

Einschafe Gesellschaft

Definiere "Natürliche Person"

Ein Mensch mit Alter, Geschlecht und Verwandtschaft, beseitzt Rechtsfähigkeit von Geburt bis zum Tod

Alle Menschen sind rechtsfähig und können im Rahmen der Rechtsordung Rechte und Pflichten haben, in Anlehnung an Art.11, ZGB

Definiere "Juristische Person"

Künstliches Rechtsgebilde, bzw. organisierte Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit

KÖRPERSCHAFTEN

  • Verein (ZGB, Art, 60ff)
  • AG, GmbH, Komm. Gesellschaft (OR)
  • Kollektiv- Gesellschaft (OR)
  • Genossenschaft (OR)

 

ANSTALTEN

  • Stiftung (ZGB)

Volljährig, wer ist volljährig?

Volljährig ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat. (Art. 14, ZGB)

Wer ist handlungsfähig?

Handlungsfähig ist wer volljährig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB)

Was bedeutet handlungsfähig zu sein?

Handlungsfähig zu sein bedeutet durch eigenen Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen (Art. 12, ZGB)

Wer ist handlungsunfähig?

Handlungsunfähig ist wer urteilsunfähig, minderjährig oder wer unter umfassender Beistandschaft steht

Wer ist urteilsfähig?

Urteilsfähig ist, wer vernunftgemäss handeln und die Tragweite seiner Handlungen erkennen und deren Folgen abschätzen kann (Art. 16, ZGB)