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Jahresabschluss (Mini Case)

3. Jahr

3. Jahr

Nicht sichtbar

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Kartei Details

Karten 61
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 21.03.2019 / 29.01.2022
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20190321_jahresabschluss_mini_case
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Darstellung der Bilanz

Aktiv wird nach Liquidierbarkeit gegliedert

Passiv: Fristigkeit

Rückstellungen: Kurzfristig bis ein Jahr, langfristig ab 1 Jahr / Im OR wird die Bilanz dargestellt. OR muss nach 2015 sein.

Darstellung der Erfolgsrechnung

OR Art. 959b

Personalaufwand und Abschreibungen/Wertberichtigungen müssen im Anhang ausgewiesen werden

Rechnungslegungsstandards und Bewertungsgrundsätze

True and fair view-Prinzip ehrliche und sauebere dargestellte billanz ohne reserven. / US GAAP: muss angewendet werden bei einer amerikanischkodierte Börse

Rechnungslegungsstandards und Bewertungsgrundsätze (3)

.

Aus den Rechnungslegungsstandards leiten sich 7  Bewertungsgrundsätze ab: (aswendig lernen!!)

  1. Einzelbewertung (OR 960/1): Aktiven und Verbindlichkeiten müssen einzeln bewertet werden sofern sie
    -wesentlich sind
    -nicht als Gruppen zusammengefasst werden können
  2. Vorsicht (OR 960/2): Die Bewertung muss vorsichtig erfolgen. Sie darf aber die zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nicht verhindern
  3. Forführung (OR 958a): Aktiven und Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zu Fortführungswerten und nicht zu liquidations-werten zu bewerten.
  4. Stetigkeit (OR 958c/1Ziff 6): Bei der Bewertung sind stets die gleichen Massstäbe zu verwenden
    Wichtig weil; so einfacher verglichen werden kann wenn immer die gleichen werten benutzt werden.

Folgende dreit kommen vom Vorsichtsprinzip (siehe Abbildung)
- Niederstwertprinzip: von verschiedenen möglichen Werten ist der tieftes zu wählen
- Relationspinzip: Gewinne dürfen erst verbucht werden, wenn sie tatsächlich erzielt wurden
- Imparitätsprinzip: Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht verbrucht werden. Nicht realisierte Verluste sowie realisierte Verluste müssen verbucht werden.

Anschaffungswert  (Fortführungswert)

Kaufpreis zuzüglich Bezugskosten, (Transport-, Versicherungskosten, Zoll usw.) und Montage bzw. Einrichtungskosten

Herstellungswert  (Fortführungswert)

Anfallende Kosten wie Einzellöhne, Einzelmaterial, Fertigungsgemeinkosten (ohne Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten) für die Herstellung eines Produkts

1Restwert (Fortführungswert)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Nominalwert abzüglich Wertverlust (OR 960a/3)

Für die Ermittlung des Restwerts spielen Zustand, Alter, technischer Zustand, bezahlter Anschaffungswert, ursprüngliche Herstellkosten, Wiederbeschaffungskosten, Lage am Absatzmarkt, Verlustrisiken und Gewinnchancen eine Rolle