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Sachversicherung

Block 3

Block 3


Kartei Details

Karten 28
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 19.03.2019 / 13.02.2022
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Eigentum und Dritteigentum

Zu den Arbeitnehmern gehören?
 

Lernende, Pflegende+ Kinderbetreuende, Knechte+ Mägde

Eigentum und Dritteigentum

Zu den Familienangehörigen gehören?

Ehepartner, Kinder, Verwandte des VN und seines Ehepartners, Stief und Adoptiv und Pflegekinder

Eigentum und Dritteigentum

Was wäre die konsequenz, wenn Versicherungsschutz für Dritteigentum unbeschränkt zugelassen wäre?

Da VN das fremde Eigentum oft überhaupt nicht oder nur ungenügend berücksichtigt, müsste er eine Unterversicherung in Kauf nehmen.

Eigentum und Dritteigentum

In welchen Versicherungen gibt es
bezüglich des Dritteigentums Aussnahmen?

 

Hausrat, Landwirtschaft, und Geschäftsversicherung

Eigentum und Dritteigentum

Nenne die Regelung in
der Haushaltversicherung

Sachen in der Hausratversicherung sind unbeschränkt mitversichert, die den Familienangehörigen gehören, die mit VN im gleichen Haushalt leben..

 

Gästeeffekten und anvertraute Sachen bis CHF 3000 auf Erstrisiko.

Geleaste und gemietete Sachen sind bis zur VS mitversichert

Eigentum und Dritteigentum

Nenne die Regelung in
der Geschäftsversicherung
 

Sachen die den Familienangehörigen oder Arbeitnehmern gehören, sind mitversichert, sofern Sie in häuslicher Gemeinschaft leben.

Gästeeffekten und anvertraute Sachen können mitversichert werden.

Einschluss Geleaste und gemietete Sachen müssen besonders erwähnt werden.

Wer ist Gast?

Der für kürzere oder längere Zeit aufgenommene Fremde.

Eigentum und Dritteigentum

Was bedeutet anvertraute Sachen?

Sachen  Dritten gehören, dem VN oder seinen  mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen mit Einverständnis  des Dritten übergeben wurden zur:

Aufbewahrung

Nutzung

Bearbeitung