Sachversicherung
Block 3
Block 3
Kartei Details
Karten | 28 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 19.03.2019 / 13.02.2022 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20190319_sachversicherung
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Eigentum und Dritteigentum
Zu den Arbeitnehmern gehören?
Lernende, Pflegende+ Kinderbetreuende, Knechte+ Mägde
Eigentum und Dritteigentum
Zu den Familienangehörigen gehören?
Ehepartner, Kinder, Verwandte des VN und seines Ehepartners, Stief und Adoptiv und Pflegekinder
Eigentum und Dritteigentum
Was wäre die konsequenz, wenn Versicherungsschutz für Dritteigentum unbeschränkt zugelassen wäre?
Da VN das fremde Eigentum oft überhaupt nicht oder nur ungenügend berücksichtigt, müsste er eine Unterversicherung in Kauf nehmen.
Eigentum und Dritteigentum
In welchen Versicherungen gibt es
bezüglich des Dritteigentums Aussnahmen?
Hausrat, Landwirtschaft, und Geschäftsversicherung
Eigentum und Dritteigentum
Nenne die Regelung in
der Haushaltversicherung
Sachen in der Hausratversicherung sind unbeschränkt mitversichert, die den Familienangehörigen gehören, die mit VN im gleichen Haushalt leben..
Gästeeffekten und anvertraute Sachen bis CHF 3000 auf Erstrisiko.
Geleaste und gemietete Sachen sind bis zur VS mitversichert
Eigentum und Dritteigentum
Nenne die Regelung in
der Geschäftsversicherung
Sachen die den Familienangehörigen oder Arbeitnehmern gehören, sind mitversichert, sofern Sie in häuslicher Gemeinschaft leben.
Gästeeffekten und anvertraute Sachen können mitversichert werden. Einschluss Geleaste und gemietete Sachen müssen besonders erwähnt werden.
Wer ist Gast?
Der für kürzere oder längere Zeit aufgenommene Fremde.
Eigentum und Dritteigentum
Was bedeutet anvertraute Sachen?
Sachen Dritten gehören, dem VN oder seinen mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen mit Einverständnis des Dritten übergeben wurden zur:
Aufbewahrung
Nutzung
Bearbeitung