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Arbeitsrecht

Interessante Fragen und kompakte Antworten zu allen wichtigen und praxisrelevanten Bereichen des Arbeitsrechts, auch hilfreich für Aus- und Weiterbildungen im Personalwesen.

Interessante Fragen und kompakte Antworten zu allen wichtigen und praxisrelevanten Bereichen des Arbeitsrechts, auch hilfreich für Aus- und Weiterbildungen im Personalwesen.

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Fichier Détails

Cartes-fiches 86
Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Autres
Copyright PRAXIUM Verlag
ISBN 978-3952295861
Audience visé Personaler, HR-Leiter, Personen in der Aus- und Weiterbildung, Führungskräfte
Crée / Actualisé 14.02.2019 / 25.02.2024
Imprimable Oui

Extrait

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Ce fichier est une partie du lot 654 Fragen zum Personalmanagement
Wie wird das klassische Arbeitsrecht unterteilt?

In das Individualarbeitsrecht: Die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehenden ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Das Kollektive Arbeitsrecht: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, welche die Interessen von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen vertreten, welche jeweils Mitglieder ihrer Verbände sind. Das öffentliche Arbeitsrecht: Der Staat regelt gewisse Bereiche in vom Privatrecht abweichender Art und Weise, auch mit speziellen Behörden wie den Arbeitsämtern, und ist somit dem öffentlichen Arbeitsrecht unterstellt.

Wie lange darf eine Probezeit dauern?

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrag der erste Monat als Probezeit (OR Art. 335b). Wird auf eine Probezeit verzichtet, so muss dies schriftlich vereinbart werden. Die Probezeit darf höchstens 3 Monate betragen. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit, mit einer Frist von 7 Tagen, gekündigt werden.

Was ist bei Aufenthaltsbewilligungen zu beachten?

Aufenthaltsbewilligungen werden von den kantonalen Fremdenpolizeibehörden erteilt. Normalerweise wird diese Bewilligung vom künftigen Arbeitgeber eingeholt und dem Antragsteller an seine ausländische Wohnadresse zugeschickt. Sie ist auf jeweils ein Jahr befristet und gilt nur für die Arbeitsaufnahme bei einem Arbeitgeber. Ein Arbeitsantritt ohne Aufenthaltsbewilligung kann die Ausweisung und strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Aufenthaltsbewilligung schliesst das Recht zur Arbeitsaufnahme grundsätzlich ein. Die Aufenthaltsbewilligung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Nach einem rechtlich zulässigen und den Vorschriften entsprechenden Aufenthalt von fünf Jahren wird einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nur noch in Ausnahmefällen nicht stattgegeben.