Unternehmensorganisation & Personalführung
FOM
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Kartei Details
Karten | 65 |
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Lernende | 12 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 19.01.2019 / 15.04.2023 |
Lizenzierung | Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND) (FOM Hochschule für Oekonomie & Management - Prof. Dr. Leif Erik Wollenweber - Unternehmensorganisation & Personalführung) |
Weblink |
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Kleinste aufbauorganisatorische Einheit mit einer dauerhaften Aufgabenzuordnung auf Personen, d.h.:
- Aufgabenbündelung: Teilaufgaben werden zu einem Aufgabenbündel zusammengefasst
- Personenbezug: Die Bündelung orientiert sich bezüglich Umfang und Anspruchsniveau an den quantitativen und qualitativen Kapazitäten einer Personal
- Versachlichung: Die Organisation soll von Personenwechsel unabhängig werden
- Bezüglich der Aufgaben: Linienstellen und unterstützende Stellen (z.B. Stabsstellen, Assistenz)
- Bezüglich Weisungsbefugnis: Ausführungsstellen und Leitungsstellen
Ökonomische Vorteile ergeben sich vor allem aus mit der Spezialisierung verbundenen
- geringeren Qualifikationserfordernissen
- geringeren Einarbeitungs- und Anlernzeiten
- geringeren Aufgabeninhalten und Handlungsspielräumen
- hohen Lern- und Trainingseffekten
- leichten Überwachungs- und Kontrollaufgaben
- eindeutigen Zuordnung von Verantwortlichkeiten
Den Vorteilen stehen Nachteile gegenüber durch
- die negative Wahrnehmung seitens der Arbeitnehmer
- mangelnde Akzeptanz enger Aufgabendefinitionen
- einseitige Belastungen
- Unterforderungen und Dequalifikationen
- Krankheiten
- Leistungsminderungen
- Absentismus
- Unzufriedenheit
- Fluktuation
Stellenbezogene Handlungsrechte: Was darf ich tun? (Achtung: Der Begriff „Kompetenz“ wird in der Organisationslehre anders verwendet als in der Personalentwicklung!)
- Ausführungskompetenz
- Verfügungskompetenz (z.B. Abrufen von zugewiesenen Budgets)
- Entscheidungskompetenz
- Anordnungskompetenz (Weisungsbefugnis)
Pflicht einer Person, für die Erfüllung einer Aufgabe persönlich Rechenschaft abzulegen
- Handlungsverantwortung (regelgerechte Aufgabenerfüllung)
- Ergebnisverantwortung (Erreichen vorgegebener Ziele)
- Führungsverantwortung (Erledigung von Führungsaufgaben)
Beschreibung AKV-Prinzip (Kongruenzprinzip)
Delegation entsteht aus der Regelung von Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung innerhalb einer Organisation
- Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung sollten zusammen passen (kongruent sein) (AKV-Prinzip)
- Durch Delegation wird der Stelleninhaber vom Weisungserlediger zum betrieblichen Verantwortungsträger
- Typische Beispiele für fehlende Kongruenz
- Amtsanmaßung: Kompetenzausübung außerhalb des Aufgabenbereichs
- Frühstücksdirektor: Aufgaben ohne Kompetenz und Verantwortung
- Bauernopfer: Verantwortung ohne Kompetenz und Aufgabe
- Eine Abteilung ist ein dauerhafter Zusammenschluss von Stellen
- Die Abteilung wird einer Leitungsstelle untergeordnet (Hierarchie)