Premium Partner

WR

Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht


Kartei Details

Karten 43
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 13.01.2019 / 14.01.2019
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20190113_wr
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20190113_wr/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Welches sind die Voraussetzungen der Handlungsfähigkeit?

Urteilsfähigkeit und Volljährigkeit

Voraussetzungen der Handlungsfähigkeit

  • -  Volljährigkeit: Die Volljährigkeit ist erfüllt mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

  • -  Urteilsfähigkeit: Die Urteilsfähigkeit setzt eine intellektuelle Komponente und eine Willenskomponente voraus. Zusätzlich vermutet man bei gewissen Tatbeständen die Urteilsunfähigkeit:

-IntellektuelleKomponente:Die Fähigkeit Sinn,Zweck und Wirkung einer bestimmten Handlung zu erkennen.
-Willenskomponente: Die Fähigkeit nach freiem Willen zu handeln, gemäss vernünftiger Erkenntnis und fremden Einfluss Widerstand zu leisten.
-Gründe der Urteilsunfähigkeit: Kindsalter, geistige Behinderung, psychische Störung, Rausch und ähnliche Zustände.

Welches sind die Folgen der beschränkten Handlungsunfähigkeit?

Generell geschäftsunfähig und generell deliktsfähig.

Prüfen Sie die oben genannten Voraussetzungen (Frage 1 und 2) einzeln im vorliegenden Fall. Ist Stefan beschränkt handlungsunfähig?

Volljährigkeit: Stefan ist 17 Jahre alt und daher nicht volljährig.

Urteilsfähigkeit: Die Urteilsfähigkeit ist eine Einzelfallprüfung und muss im konkreten Fall beurteilt werden:

-Intellektuelle Komponente: Stefan ist 17 Jahre alt und intellektuell im Stande, die Wirkungen des Kaufvertrages zu erkennen. Der Mo- fakauf hat keine weiteren regelmässigen Kosten zur Folge, wie bspw. Versicherungsleistungen. Einzig die Prüfung könnte einmalige Kos- ten verursachen, die mit seinem Lohn aber durchaus verkraftbar sind. Dazu kommt, dass Mofas in der CH schon ab 14 Jahren gefah- ren werden können.

-Willenskomponente: Stefan hat unabhängig von jeglichem Einflus Dritter entschieden, das Mofa kaufen zu wollen.

Ergebnis: Stefan ist beschränkt handlungsunfähig.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine beschränkt hand- lungsunfähige Person Verträge abschliessen?

Frage 5: Eine beschränkt handlungsunfähige Person kann Verträge abschliessen, wenn entweder die Zustimmung/Genehmigung der Eltern oder ein ge- setzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt. Als Ausnahmetatbestand gelten unentgeltliche Vorteile, geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens, höchstpersönliche Recht und freies Kindesvermögen

Kaufvertrag:

o Stefan hat das Mofa mit seinem eigenen verdienten Geld gekauft. Er hat keine weiteren finanziellen Verpflichtungen, so dass ihm sein Lohn zur freien Verfügung zusteht.

o Folglich ist der Kaufvertrag gültig.

Schenkungsvertrag:

o Ohne Zustimmung der Eltern darf Stefan Vorteile erlangen, die unentgeltlich sind.

o Der Helm wurde Stefan von seiner Freundin geschenkt und er trägt keine Verpflichtungen hieraus.

o Der Schenkungsvertrag ist deshalb gültig zustande gekommen.

Welches Recht kann Opa Ruedi aus dem Kaufvertrag geltend machen, um eine funktionierende Drohne zu erhalten? (Nennen Sie die positiven und negativen Voraussetzungen und beurteilen Sie diese im konkreten Fall).

Variante 1: Es handelt sich um Sachgewährleistungsansprüche aus Kaufvertrag. Die Voraussetzungen sind die Folgenden.

Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrenübergang
o Die Drohne sollte fliegen, was sie aber nicht tut. Sie erfüllt ihren Zweck nicht.
o Die Drohne war bereits beim Kauf beschädigt.

-  Rechtzeitige Mangelrüge Opa Ruedi ging noch am Montag in den La- den und hat sich beschwert.

-  Keine Kenntnis des Käufers vom Mangel (OR 200)
o Isterfüllt,dennOpaRuedibzw.seinEnkelbemerkendenMangelnerst zu Hause nach Abschluss des Kaufvertrags.

-  Keine Verjährung und kein vertraglicher Gewährleistungsaus- schluss

o Aus dem SV sind dazu keine Angaben ersichtlich. Die Forderung gestützt auf Sachgewährleistung darf nicht verjährt sein und nicht unter einem vertraglichen Gewährleistungsausschluss fallen.

-  Ergebnis: Die Voraussetzungen für die Sachgewährleistungsansprüche sind erfüllt.

Wie beurteilen Sie Opa Ruedis Verhalten aus datenschutzrechtlicher Sicht: Wäre die Geltendmachung einer widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung erfolgsversprechend?

Variante 2: Die Voraussetzungen einer widerrechtlichen Persönlichkeitsverlet- zung sind folgende:

Persönlichkeitsverletzung Die Verletzung der Persönlichkeit liegt vor, wenn eine gewisse Intensität der Beeinträchtigung derselben festgestellt werden kann.

o Durch die Drohne kann Opa Ruedi von oben sehen, was seine Nachbaren im Garten tun. Ohne die Drohne wäre ihm die Sicht verschlossen.

o Dadurch verletzt er die Privatsphäre der Nachbaren.
o Aus datenschutzrechtlicher Sicht: Die Drohne filmt die Nachbaren

von Opa Ruedi und bearbeitet daher ihre Personendaten.

Widerrechtlichkeit Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte müssen wider- rechtlich sein. Bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes liegt aus- nahmsweise keine Widerrechtlichkeit vor.

o Die Widerrechtlichkeit ist gegeben, sofern das Verhalten von Opa Ruedi nicht rechtfertigbar ist.

o Opa Ruedi muss beweisen, dass sein Verhalten gerechtfertigt ist.

Rechtfertigungsgründe:
o EsgibtdiefolgendenRechtfertigungsgründe:Einwilligung des Betroffenen, Überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder, gesetzliche Rechtfertigung.
o In unserem Fall liegen keine Rechtfertigungsgründe vor.

Ergebnis: Es liegt eine widerrechtliche Verletzung der Persönlichkeit vor.

Könnte Opa Ruedi hier die Verletzung der Persönlichkeit rechtfertigen? Nehmen Sie eine Interessensabwägung vor und argumentieren Sie.

Pro Argumente

  • Überwiegendes privates Interesse dadurch, dass die Vermessung notwendig ist.

  • Die Mieter wurden vorgängig informiert. Nur einer (Peter) hat sich gemeldet. Stillschweigen kann als Zustimmung betrachtet werden

  • Die Mieter wussten, dass die Drohne 2h im Einsatz sein wird. Ihr tägliches Ver- halten konnten sie also danach richten.

    Contra Argumente

  • Mieter Peter willigt nicht ein und Opa Ruedi ignoriert dessen Einwand.

  • Es könnte auch andere Wege geben, um das Grundstück zu vermessen.

    Schliesslich besitzt nicht jeder Eigentümer eine eigene Drohne.

Interessenabwägung

Der Einsatz der Drohne erscheint verhältnismässig zu sein, weshalb Opa Ruedi den Einsatz der Drohne wahrscheinlich rechtfertigen könnte (auch gegenteilige Meinungen sind okay...diese muss aber schlüssig nachvollziehbar sein).