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Set of flashcards Details

Flashcards 57
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 29.12.2018 / 02.01.2019
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Konzept für Gesucheinreichung  mit möglichst vielen Kriterien einer erfolgreichen Integration? 

• Soft Skills: Integration  ▪ Kontakte zu Schweizer Staatsangehörigen / Freundeskreis ▪ Tageszeitung abonnieren ▪ Führerschein auf Schweiz umschreiben; Aktive und sichtbare Teilnahme am Gemeindeleben  ▪ Politisches Engagement ▪ Ehrenamtliche Tätigkeit ▪ Vereinsleben ▪ Gemeindeanlässe (1. August-Feier) ▪ Einkäufe im Dorfladen ▪ Kulturelle Anlässe; «Klischees» ▪ Schwingfest, Schoggi, Raclette, Schweizer Uhr, Spenden, Sennenhund (Hundekurse), Cumulus Karte, Müll nicht zu früh nach draussen stellen, Papiersammlung, etc. 
 
• Hard Skills / Überprüfbare Voraussetzungen o Sprachkenntnisse (Sprachunterricht) ▪ Sprachliche Gepflogenheiten der Schweizer erlernen. Bspw. durch die Ausübung einer Arbeitstätigkeit, in welcher Kundenkontakt / Beratungsgespräche stattfinden. o Kenntnis des politischen Systems o Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten nach der Einbürgerung ▪ politische Rechte wie Stimm- und Wahlrecht ▪ Akzeptanz der Grundwerte der Bundesverfassung (Demokratie, Gleichberechtigung) o Geschichte der Schweiz o Stabile finanzielle Verhältnisse o Einwandfreier Leumund ▪ Keine Betreibungen ▪ Keine Strafverfahren ▪ Kooperatives Auftreten gegenüber Schweizer Behörden 

Warum wendet das Bundesgericht bei einem innerstaatlichen Grenzkonflikt Völkerrecht an?

• Richter informieren sich gerne, wie andere Gerichte vergleichbare Fragen gelöst haben

• Es gibt die Regel, wonach bei Fehlen innerstaatlicher (eidgenössischer oder interkantonaler) Normen Völkerrecht analog anzuwenden ist (BGE 112 Ia 78 E. 4a)

Welches ist die Rangfolge der Geltungsgründe einer Grenze (territorial) und welche Prinzipien sind zu beachten?

• Vertragsrecht oder einseitige Anerkennung

• Unbestrittener Besitzstand (Ersitzung, prescription)  o Die Grenzen werden in einem solchen Fall nach dem sog. Effektivitätsprinzip bestimmt. Gemäss diesem Grundsatz gehört ein bestimmtes Gebiet einem Staat soweit, als er darauf während längerer Zeit tatsächlich und unbestritten Herrschaftsgewalt ausübt. 

• Regeln über den Verlauf natürlicher Grenzen o Bspw. Wasserlauf
o Die Grenzfestlegung ist diesfalls abhängig von verschiedenen Kriterien.

Können i.S. Grenzverlauf Verträge konkludent geschlossen werden und Anerkennungen formlos erfolgen? 

• Ja. Denn nicht nur privatrechtliche Verträge, sondern auch Verträge zwischen Staaten können durch konkludente Handlungen zustande kommen. 

• Voraussetzung ist grundsätzlich eine Willenseinigung, wobei dieses Erfordernis durch das Vertrauensprinzip relativiert wird. Auf eine Bindung aus Vertrauensschutz darf jedoch nicht leichthin geschlossen werden. Eine solche Bindung ist beispielsweise anzunehmen, wenn eine Partei aufgrund berechtigten Vertrauens Vorkehrungen getroffen hat, die nicht rückgängig gemacht werden können.

Territorium. Arbeitsteilung und Staatsentwicklung sind verbunden. Wie?

Personenbezogene Hoheitsgewalt
Ursprünglich war die Hoheitsgewalt auf Personen und nicht auf ein Territorium bezogen (Nomadenstämme). Diese wurden z.B. durch den Ältestenrat geführt.
Je mehr Nahrung, umso grösser der Stamm. Lebensmittelknappheit führte zur Spaltung.
 

Sesshaftigkeit der Stämme
Die Stämme begannen sesshaft zu werden und als Pflanzer den Boden regelmässig zu bebauen. Diese regelmässige Bebauung der gleichen Bodenfläche führte zu ersten Eigentumsvorstellungen (Dominium). Wer den Boden bebaut, darf auch darüber verfügen. Eine erste Form arbeitsteiliger Tauschgemeinschaft entsteht.

Frühere Reiche
Bildung von Verbänden, um sich vor Feinden zu schützen. Fürsten erringen Macht über Reiche anderer Fürsten. Beamte unterstützen Herrscher und treiben Steuern ein, damit der Herrschaftsapparat funktioniert und sich die Loyalität der Verwaltung kaufen kann.

Stadtentwicklung
Städte entstehen an verkehrsgünstigen Handelsstrassen und ziehen Stammesangehörige verschiedenster Stämme mit unterschiedlichen Religionen an. Recht und Herrschaft werden durch das Territorium der Stadt, nicht mehr durch die Stammesangehörigkeit begrenzt: • Aus Abhängigkeit vom Familienverband ensteht Abhängigkeit vom Gemeinwesen, welches Dienste für die Gemeinschaft übernimmt (Verkehr, Sicherheit, Gesundheit) • Bürokratie zur Wahrung des Gemeinwohls wächst, es entsteht Beamtentum • Gemeinschaftsgefühl entsteht

Gesetze
Komplexere Gesellschaftsordnungen müssen mit Hilfe von Gesetzen geregelt werden. Das Gesetz gilt nicht mehr, wie Gewohnheitsrecht, für einen Stamm (Personalitätsprinzip), sondern neu für ein Territorium (Territorialitätsprinzip).
Der Herrscher bestimmt das Gesetz auf seinem Territorium für alle Bewohner.

Unterschied Souveränität und Legitimität?

Souveränität = Durchsetzungsmacht der Staatsgewalt
Legitimität = Rechtfertigung der Durchsetzungsmacht

Legitimität
Staatsgewalt setzt sich auf Dauer nur durch, wenn sie als legitim empfunden wird.
Gemeinwohlorientierung kann als Legitimation verstanden werden.

1. Definition des Staates  • Welche Merkmale müssen für die Definition eines Staates erfüllt sein?  

o Es gibt die sogenannte Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek, wonach entschieden wird, ob ein Staat völkerrechtlich anerkannt wird. Danach liegt ein Staat vor, wenn in einem bestimmten Gebiet über ein Staatsvolk Staatsgewalt ausgeübt wird. Es müssen also drei Voraussetzungen erfüllt werden: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. ▪ Das Staatsgebiet ist der territoriale Bereich, in dem sich die Staatsgewalt über die dort lebenden Menschen entfaltet. Dazu gehören auch der Luftraum und bei Küstenstaaten das Meer auf einer Breite von 12 Seemeilen (ca. 22 Kilometer). ▪ Das Staatsvolk besteht aus allen Personen, die sich auf dem Staatsgebiet aufhalten und erfasst nebst den Staatsangehörigen auch die auf dem Staatsgebiet lebenden Ausländer und Staatenlosen. ➢ Aus staatsrechtlicher Sicht ist hingegen entscheidend, dass das Staatsvolk eine gewisse Zusammengehörigkeit aufweist, d.h. eine gewisse Bereitschaft, zur Erreichung gemeinsamer Ziele in rechtlich verfasster Form zusammenzuleben. ▪ Die Staatsgewalt muss souverän sein, d.h. längerfristig, effektiv und von keinem anderen Staat abgeleitet und muss nötigenfalls auch mit Zwang ausgeübt werden können. Irrelevant ist, ob die Staatsgewalt legitim ausgeübt wird, weswegen auch Diktaturen wie Nordkorea als Staat im völkerrechtlichen Sinne gelten. o Die Merkmale eines Staates können anhand des Beispiels der Schweiz aufgezeigt werden: ▪ Die Schweiz setzt sich aus den 26 Kantonsgebieten zusammen. ▪ Die Schweiz hat eine Gesamtbevölkerung von rund 8.4 Mio. Einwohner (davon rund 2 Mio. Ausländer) ▪ Der Staat Schweiz übt über sein Hoheitsgebiet Staatsgewalt aus (Gewaltmonopol).

2. Wahl von National- und Ständerat  • Nach welchem System werden die Mitglieder von National- und Ständerat gewählt?

o Die Wahlen in National- und Ständerat haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Verfahren.
o NR
▪ Die Wahl des Nationalrats ist eidgenössisch geregelt. Die rechtliche Grundlage hierzu findet sich in Art. 149 BV. ▪ Der Nationalrat wird vom Volk in direkter Wahl nach dem Verhältniswahlsystem (Proporz) gewählt (Art. 149 Abs. 2 BV). ➢ Kantone mit nur einem Sitz wie Uri, Glarus, Nid- und Obwalden und die beiden Appenzell wählen in Anwendung des Mehrheitswahlverfahrens (Art. 47 Abs. 1 BPR). Somit ist gewählt, wer am meisten Stimmen erhält. ▪ Nationalräte sind die Abgeordneten des Volkes = Volksvertretung. Der Nationalrat besteht aus insgesamt 200 Abgeordneten (Art. 149 Abs. 1 BV). Die Anzahl der Abgeordneten pro Kanton sind abhängig von der Einwohnerzahl (Art. 149 Abs. 4 BV).
o SR
▪ Der Ständerat wird entsprechend Art. 150 Abs. 3 BV nach kantonalem Recht und zwar vom Volk gewählt.  ▪ Weil in einem Kanton nur zwei, in Kantonen mit halber Standesstimme (OB und NW, BS und BL, AR und AI) nur ein Ständerat gewählt werden müssen (vgl. Art. 150 Abs. 2 BV), haben sich fast alle Kantone für das Mehrheitswahlsystem (Majorz) entschieden. Ausnahme bilden die Kantone Jura und Neuenburg, die die Ständeräte nach der Verhältniswahl wählen. ▪ Die Ständeräte sind die Abgeordneten der Kantone = Kantonsvertretung. Der Ständerat besteht aus 46 Abgeordneten (Art. 150 Abs. 1 BV).  
o Die Mitglieder des National- und Ständerats bilden das Parlament, die Bundesversammlung (Art. 148 Abs. 2 BV).