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Zulassung FA Treuhand / Steuern nat. Person

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Kartei Details

Karten 41
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 13.11.2018 / 16.07.2022
Lizenzierung Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung (CC BY-NC-ND)    (Nadine Kuster)
Weblink
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Was sind öffentliche Lasten? Nenne die Beispiele dazu.

Naturallasten

=> persönlich z.B. Militärdienst / Feuerwehrdienst

=> Sachaufwendungen z.B. Parplatz- oder Schutzraumerstellung

 

öffentliche Abgaben

=> Kausalabgaben = Gegenleistung der Gemeinde

z.B. Gebühren / Vorzugslasten / Ersatzabgaben

=> Steuern = ohne Anpsruch auf eine konkrete Gegenleistung

Öffentliche Abgaben werden in was unterteilt? Und beschreibe die Unterteilung.

Finanzielle Leistungen des Individuums an das Gemeinwesens.

 

Kausalabgabe

Entgelt für eine direkte Leistung des Gemeinwesens. (Entgelt für eine dem Individuum zurechenbare Leistung des Staates.)

 

Steuer

Abgabe ohne direkte Gegeleistung des Staates

Direkte Steuern

- subjektbezogen

- Rücksichtnahme auf die wirschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts

Indirekte Steuern

- objektbezogen

- Steuersubjekt und Steuerträge i.d.R. nicht identisch

Was ist Gemeng- oder Kostenanlastungssteuern?

Gemeng- oder Kostenanlastungssteuern werden Abgaben bezeichnet, die Elemente einer Kausalabgabe und einer Steuer aufweisen. Ein Teil ist Entgelt für staatliche Leistungen oder Vorteile, der Rest ist eine gegenleistungslos geschuldete Abgabe.

z.B. Hundesteuer, Kurtaxen, Motorfahrzeugsteuer, Schiffssteuer, Verkehrstaxe

In was wird die Kausalabgabe unterteilt? Und nenne Beispiele dazu.

Öffenltiche Abgaben, die im Zusammenhang mit einer Gegenleistung des Gemeinwesens erhoben werden.

Gebühr

Entgelt für die Inanpsruchnahme staatlicher Einrichtungen und Leistungen z.B. Schulgebühr, Gerichtsgebühr, Parkgebühr, Entsorgungsgebühr.

Vorzugslast

Leistung wurde vorher Erbracht z.B. Melioration (Perimeterbeiträge für Grunstückeigentümer, Gundeigentümerbeiträge für Strassen, Kanalisation und z.B. Elektizitätsleitungen.)

Ersatzabgabe

Ersatz für Naturallast (Wurde nicht persönlich erbracht. (Unterschied Naturallast öffentliche Abgaben))

z.B. Militärpflichtersatz, Parkplatzersatzabgabe, Feuerwehrpflichtersatz

 

 

In was wird die Steuer unterteilt?

(Abgabe ohne direkte Gegenleistung des Saates)

 

Allgemeine Steuer

Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. z.B. Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Stempelabgaben

Zwecksteuer

Finanzierung bestimmter Aufgaben (fiskalischer Zweck). z.B. Spielbankenabgabe, Autobahnvignette

Lenkungssteuer

Lenkung des Verhaltens von Personen z.B. Alkohol- und Tabaksteuern, Zweitwohnungssteuer

Erkläre den Unterschied zwischen periodischer und nicht periodischen Steuern.

Periodische Steuern werden in regelmässigen Abständen erhoben. z.B. Einkommen- und Vermögenssteuer, Gewinn- und Kapitalsteuer sowie Grundsteuer (z.T. als Liegenschaftensteuer bezeichnet, Kanalisationsbenutzungsgebühr)

Einmalige Steuern werden auf unregelmässigen Ereignissen erhogen. z.B. Stempelsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Grundstückgewinnsteuer.

Unterschied Subjekt- und Objektsteuern.

Unterscheidung Subjekt- und Objektsteuern = Verhältnis der Steuer zur persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.

Subjektsteuern berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. z.B. Einkommens- und Vermögenssteuer, Gewinn- und Kapitalsteuer, Grundstückgewinnsteuer

Objektsteuer belasten einzelne Steuerobjekt unbeachtlich der wirschaftlichen Leistungsfähigkeit. z.B. Stempelabgabe, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer.

Unterschied zwischen direkte und indirekte Steuern?

Direkte Steuern:

Als direkte Steuern gelten soche, bei welchen Steuersubjekt und Steuerträger identisch sind. Die Steuern können nicht überwälzt werden.

Das Steuerobjekt ist zugleich auch Steuerberechnungsgrundlage (Einkommens- und Vermögenssteuer)

Indirekte Steuern:

Werden vom Steuerpflichtigen als Steuersubjekt auf einen Dritten als Steuerträger überwälzt

Steuerobjekt und Steuerberechnungsgrundlage sind verschieden.

 

= Verältnis Steuersubjekt / Steuerträger

= Verhältnis Steuerobjekt / Steuerberechnungsgrundlage