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Allgemeinbildung Basics 3

ABU-Lernkarten zur Repetition und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes der Allgemeinbildung an Berufsschulen für Lernende der 3-jährigen Lehre

ABU-Lernkarten zur Repetition und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes der Allgemeinbildung an Berufsschulen für Lernende der 3-jährigen Lehre

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Fichier Détails

Cartes-fiches 104
Langue Deutsch
Catégorie Culture générale
Auteur Autorenteam: ABU-Lehrpersonen der GB Wetzikon
Niveau Apprentissage
Copyright hk Verlag AG
Distribution Auflage 2018
ISBN -
Audience visé Lernende der 3-jährigen Lehre an den Berufsschulen
Crée / Actualisé 12.06.2018 / 19.04.2024
Imprimable Non

Extrait

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A 001

Nennen Sie zwei Unterschiede zwischen Recht einerseits und Moral anderseits.

Recht

- Macht Vorschriften für das äussere Verhalten
- Kann vom Staat erzwungen werden
- Ordnung zum Schutz der Interessen einer staatlichen Gemeinschaft

Moral

- Erwartet eine Gesinnung, innere Einstellung
- Kann vom Staat nicht erzwungen werden
- Ist unverbindlich (Ethik, Sittlichkeit)

A 002

Welche Aussagen zur Bedeutung des Rechts stimmen? Kreuzen Sie das entsprechende Feld an.

A 003

Ein Grundrecht gemäss BV 22 ist die Versammlungsfreiheit. Zur Versammlungsfreiheit gehört auch das Recht, zu demonstrieren.

Weshalb dürfen staatliche Behörden trotzdem eine angekündigte Demonstration verbieten?

Grundrechte gelten nicht absolut, sondern können dort eingeschränkt werden, wo ihre Ausübung in Konflikt mit andern Grundrechten gerät. Drohen Ausschreitungen, Gewalt oder Sachbeschädigungen oder behindert eine Demonstration die Bewegungsfreiheit anderer übermässig, kann sie untersagt oder nur unter Auflagen bewilligt werden.

(Antwort muss Element des Konflikts zwischen Grundrechten enthalten)

A 004

Zählen Sie drei Grundrechte auf, welche nach der schweizerischen Bundesverfassung allen Menschen in der Schweiz zustehen.

- Rechtsgleichheit
- Recht auf Leben und persönliche Freiheit
- Schutz der Privatsphäre
- Recht auf Ehe und Familie
- Glaubens- und Gewissenfreiheit
- Meinungs- und Informationsfreiheit
- Medienfreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Vereinigungsfreiheit
- Eigentumsgarantie
- Wirtschaftsfreiheit
- Petitionsrecht und evtl. weitere

A 005

Rahel ist 16 und absolviert eine Berufslehre. Sie bestellt in einer Modeboutique Kleider für 250 CHF.

Braucht sie für diesen Vertragsabschluss die Zustimmung ihrer Eltern, die sich gelegentlich über ihre Garderobe ärgern?

Nein.

Urteilsfähige Jugendliche unter 18 Jahren können Verträge, die sie mit ihrem Lohn erfüllen können, ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gültig abschliessen.