Brennpunkt (Z-21): Strafrecht
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Kartei Details
Karten | 41 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Mittelschule |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 19.04.2018 / 05.03.2024 |
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Strafgesetzbuch
Rechtsnormen (rechtliche Regelungen), welche neben dem StGB für ein bestimmtes menschliches Verhalten Strafen vorsehen.Beispiele: Strassenverkehrsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Ausländergesetz, Gewässerschutzgesetz.
Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.
Eine Handlung oder eine Begebenheit, welche in der Rechtsordnung vorgesehen und genau umschrieben ist.
Tatbestandsmerkmale
Voraussetzungen, die für das Vorliegen eines Tatbestands erfüllt sein müssen.
Beispiel Tatbestand «Fahrlässige Körperverletzung» (gemäss Art. Art. 125 Abs. 1 StGB)
Wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe1 bestraft.
Handlung, welche rechtlich nicht erlaubt ist (Delikt)Handlung, die weder aus Notwehr noch aus Notstand erfolgte
Strafbare Handlung
Strafbare Handlung, die rechtlich erlaubt ist weil damit ein Angriff angemessen abgewehrt wird. (Art. 15 StGB: Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren)