Wirtschaftsprivatrecht A
Wirtschaftsprivatrecht A 2017
Wirtschaftsprivatrecht A 2017
Kartei Details
Karten | 135 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 27.12.2017 / 07.02.2020 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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§ 1 BGB Beginn der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod des Menschen.
§ 104 BGB Geschäftsunfähigkeit
Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen zu können.
§ 276 BGB I 2 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners
Die Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, für Schäden, die der Betreffende einem anderen zufügt, privatrechtlich zu haften.
§ 828 BGB Minderjährige
Die Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, für Schäden, die der Betreffende einem anderen zufügt, privatrechtlich zu haften.
§ 90 BGB Begriff der Sache
Sachen = Körperliche Gegenstände im Sinne von § 90 BGB
§ 90a BGB Tiere
Tiere
§ 343 HGB Begriff und Umfang
Für Geschäfte eines Kaufmanns in seinem Betrieb gelten die Regelungen des BGB, z. T. aber auch Sonderbestimmungen der §§ 343 ff. HGB
§ 343 I HGB Begriff und Umfang
Voraussetzungen für Handelsgeschäfte