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Wirtschaftsprivatrecht A

Wirtschaftsprivatrecht A 2017

Wirtschaftsprivatrecht A 2017


Kartei Details

Karten 135
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 27.12.2017 / 07.02.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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§ 1 BGB Beginn der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod des Menschen.

§ 104 BGB Geschäftsunfähigkeit 

Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen zu können. 

§ 276 BGB I 2 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners

Die Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, für Schäden, die der Betreffende einem anderen zufügt, privatrechtlich zu haften. 

§ 828 BGB Minderjährige

Die Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, für Schäden, die der Betreffende einem anderen zufügt, privatrechtlich zu haften. 

§ 90 BGB Begriff der Sache

Sachen = Körperliche Gegenstände im Sinne von § 90 BGB 

§ 90a BGB Tiere

Tiere

§ 343 HGB Begriff und Umfang

Für Geschäfte eines Kaufmanns in seinem Betrieb gelten die Regelungen des BGB, z. T. aber auch Sonderbestimmungen der §§ 343 ff. HGB

§ 343 I HGB Begriff und Umfang 

Voraussetzungen für Handelsgeschäfte