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BB Teil 1

Schweigepflich/Berufsgeheimnis und Datenschutz

Schweigepflich/Berufsgeheimnis und Datenschutz


Kartei Details

Karten 15
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 13.09.2017 / 27.08.2021
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Die Schweigepflicht und das Berufsgeheimnis sind das gleiche.

Ja

Die Patientin kann die FAGE von der Schweigepflicht entbinden 

Ja

Die Schweigepflicht gilt auch für äusserungen des Patienten.

 

ja

Eine Ärztin ist verpflichtet einen mit Tuberkulose infizierten Patienten zu melden.

Ja

Sobald jemand nicht mehr als FAGE arbeitet, entfällt die Wahrung des Berufsgeheimnises.

Nein

Verletzt man das Berufsgeheimnis während der Ausbildung, ist das Strafmildernd

Nein

Eine Frau ruft auf der Apteilung eines Spitals an und möchte Auskunft über das Befinden ihres Ehemannes. Dürfen Sie Ihr Auskunft geben ?

Nein, ausser Pat. gibt Einverständnis

Eine Patientin bittet Sie, ihrem Mann nicht zu sagen , dass ihr Freund sie regelmässig in der Klinik besucht. Erfüllen Sie ihr diesen wunsch 

ja denn das ist auch noch in der Schweigepflicht Inbegriffe.