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Prüfung Waffentragen Ab 01.05.2017

Fragen für die Waffentragbewilligung FFW und Schlagstock. Es ist jeweils nur die richtige Antwort enthalten und keine Antwort-Auswahl

Fragen für die Waffentragbewilligung FFW und Schlagstock. Es ist jeweils nur die richtige Antwort enthalten und keine Antwort-Auswahl


Kartei Details

Karten 104
Lernende 420
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 14.06.2017 / 11.04.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
https://card2brain.ch/box/20170614_pruefung_waffentragen_ab_01_05_2017
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1) Ist ein Selbstverteidigungsspray mit dem Reizstoff CN eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

a) Ja, dieser Spray ist eine Waffe und kann nur mit einem Waffenerwerbsschein erworben werden.

2) Artikel 26 der Waffenverordnung verbietet gewisse Arten von Munition, Dürfen Sie noch vorrätige Munition, welche unter diese Verordnung fällt, weiterhin verschiessen?

a) Ja, die Verordnung regelt nicht die Verwendung

3) Sie möchten eine/mehrere Gasschusswaffe/n (Ausschuss vorne, Lauf nicht verschlossen) in die Schweiz importieren. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gestattet?

a) Ich benötige eine Einfuhrgenehmigung im Sinne des Waffengesetzes (WG), da iese Gasschusswaffen als Waffen im Sinne des WG gelten.

b) Ich muss diese Gasschusswaffen bei der Einfuhr beim Zoll anmelden.

4) Was gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt des schriftlichen Vertrages für die Übertragung einer Waffe?

a) Namen, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe erwirbt.

b) Waffenart, Hersteller oder Herstellerin, Bezeichnung, Waffennummer sowie Ort und Datum der Übertragung.

c) Namen, Vornamen, Geburtstdatum, Wohnadresse und unterschrift der Person, welche die Waffe überträgt.

5) Sie haben als Privatperson Ihre Waffe einem Kollegen verkauft. Wie lange müssen Sie den schriftlichen Vertrag aufbewahren?

 

a) Mindestens 10 Jahre

6) Wieviele Waffen dürfen beim gleichen Veräusserer mit einem Waffenerwerbsschein gleichzeitig erworben werden?

a) DIe bewilligte Anzahl, höchstens 3.

7) Sie sind auf Reisen im Ausland. In einem Geschäft entdecken Sie einen Dolch mit einer symmetrischen, spitz zulaufenden Klinge von 20 cm Länge. Dürfen Sie diesen Gegenstand in die Schweiz einführen?

a) Ja, mit einer Einfuhrgenehmigung der Zentralstelle Waffen und in Verbindung mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung.

8) Sie sind als Privatperson auf Reisen im Ausland. In einem Geschäft entdecken Sie einen 20 cm langen, asymmetrischen Dolch, versehen mit einer Säge auf dem Rücken der Klinge. Dürfen Sie diesen Gegenstand in die Schweiz einführen?

 

a) Ja, der asymmetrische Dolch gilt nicht als Waffe und kann bewilligungsfrei eingeführt werden.