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Kartei Details

Karten 80
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 08.03.2017 / 03.07.2017
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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.Grenzen Sie „Öffentliches Recht“ und Privatrecht ab.

Privatrecht= Regelung der Rechtsverhältnisse zw. Gleichgeordneten Mitgliedern der Gemeinschaft.

Öffentliches Recht=  Regelungen der Rechtsverhältnisse, an denen staatliche Stellen (meist Über- und Unterordnungsverhältnis zum Bürger) beteiligt sind.

Unterteilt ist das Privatrecht in (2P)

•Allgemeines Privatrecht (Bürgerliches Recht oder Zivilrecht)

•Sonstiges Privatrecht (Handelsrecht, Arbeitsrecht, etc.)

Definiere Rechtsfähigkeit (3P§)

- Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

-  besitzen alle natürlichen und  alle juristischen Personen  auch Minderjährige und Betreute (Betreuung),

- § 1 BGB.

Definiere Geschäftsfähigkeit (4P§)

- selbständig wirksame rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abgeben zu können oder zu empfangen.

- Geschäftsunfähig sind (§ 104 BGB)

- Beschränkt geschäftsfähig sind (§ 106–113 BGB) Personen zwischen sieben und achtzehn Jahren.

- Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird i.d.R. mit der Volljährigkeit erreicht.

 Grenzen Sie Eigentum und Besitz ab. Können diese auseinanderfallen: Erkläre Besitz! (3P§)

- §854 Abs. 1 BGB

- tatsächliche Herrschaft/Verfügbarkeit über eine Sache oder ein Recht

- Besitzer kann mit der Sache nur im Rahmen von Vereinbarungen mit dem Eigentümer verfahren.

 

 Grenzen Sie Eigentum und Besitz ab. Können diese auseinanderfallen: Erkläre Eigentum! (2P§)

-  § 903 BGB S.1

- rechtliche Herrschaft/Verfügbarkeit über eine Sache oder ein Recht.

- Eigentümer kann mit der Sache beliebig verfahren, sofern dadurch nicht die Rechte Dritter verletzt werden

In zahlreichen Fällen können Besitzer und Eigentümer auch zwei Personen sein: Wann?

- auseinanderfallen

- Unterschied

- Abgrenzung

Können Eigentum und Besitz  auseinanderfallen?

Nicht jeder Eigentümer einer Sache ist automatisch auch deren Besitzer. Und umgekehrt müssen sich die Sachen, die jemand besitzt, nicht gleichzeitig in seinem Eigentum befinden. Als Besitzer dürfen Sie in dem von Ihnen angemieteten Haus wohnen. Der Eigentümer bestimmt jedoch, ob, an wen und wie lange er vermietet. Auch Eingriffe in die Substanz des Hauses darf nur der Eigentümer bestimmen: wenn Sie als Mieter mit dem Grundriss des gemieteten Hauses so nicht zufrieden sind, dann dürfen Sie nicht einfach umbauen.

Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.

Das Gesetz unterscheidet – anders als die meisten Menschen – sehr genau zwischen dem Eigentümer einer Sache und dem Besitzer. Eigentum und Besitz sind deshalb nicht dasselbe. Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann.

Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache.

Was versteht man unter Verbraucher und Unternehmer? (2P§)

- Verbrauchers § 13 BGB

- Unternehmer § 14 BGB