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Recht für technische Kaufleute - Kapitel 7

HFWI8632

HFWI8632


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Cartes-fiches 15
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Autres
Crée / Actualisé 07.03.2017 / 02.02.2018
Attribution de licence Non précisé
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Wie lauten die 4 Voraussetzungen damit ein Vertrag entsteht?

 

  • Einigung über den Vertragsinhalt (OR 1-10)
  • Handlungsfähigkeit der Person (ZGB 12 ff.)
  • Einhaltung der Formvorschrift (OR 11)
  • Zulässiger Vertragsinhalt (OR 19-20)

Alle 4 Voraussetzungen müssen erfüllt sein, ansonsten kommt kein Vertrag zustande

Was ist eine verbindliche Offerte?

    • Wenn ein Verhandlungspartner dem anderen eine konkrete Offerte (Angebot) macht.
    • das kann eine ausdrückliche oder eine stillschweigende Offerte sein
      • Darauf hat der Angesprochene 3 Raktionsmöglichkeiten:
        • Ja (Annahme)
        • Nein (Ablehnung)
        • Ja, aber (hier spricht man eine Gegenofferte aus)

    Wie lange ist die Bindungsdauer (Gültikeitsdauer) an eine Offerte?

     

    • Entweder ist die Offerte bereits zeitlich befristet, dann gilt die Bindungsdauer (OR 3 I)
    • Ohne zeitliche Befristung sieht es folgendermassen aus:
      • Bei Anwesenden in der dirketen Kommunikation (Telefon, persönliches Treffen) muss die Antwort sofort erfolgen (OR 4)
      • Bei nicht Anwesenden in der indirekten Kommunikation ( OR 5 l)
        • Briefwechsel ca. 5 Tagen
        • Fax oder E-Mail  ca. 1 Tag

    Wie lautet der minimale Inhalt einer Offerte?

    Die Hauptpunkte eines Vertrages sind (Was und wie viel):

    • Kaufvertrag: Kaufgegestand und Kaufpreis
    • Mietvertrag: Mietobjekt und Mietpreis
    • Arbeitsvertrag: Arbeitsleistung und Lohn

    Diese jeweils 2 Punkte müssen laut OR klar geregelt sein, damit ein Vertrag überhaupt zustande kommt, alle weiteren Punkte wie LieferfristGarantieZahlungsmodalitäten usw. sind Nebenpunkte, die man regeln kann aber nicht muss - OR hält Bestimmungen bereit

    Was sind AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)?

    • Die Nebenpunkte eines Vertrages
    • Die AGB's muss man vor Vertragsabschluss einsehen können
    • Man kann den AGB's auch blind zustimmen
    • Schutz vor Missbrauch der AGB's bietet
      • Ungewöhnlichkeitsregel
        • AGB's dürfen keine starke Abweichung vom Standart haben
      • Missbrauchsregel
        • AGB's dürfen nicht zum Nachteil des Konsumenten sein
        • AGB's dürfen kein Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten aufweisen

    Was sind Sonderfälle von vebindlichen bzw. unverbindlichen Offerten?

      • Unbestellt zugesandte Ware sind keine Offerten (OR 6a)
        • man kann die Ware brauchen, aufbewahren oder fortwerfen
        • man muss die Ware nicht bezahlen
      • Zusätze wie unverbindliche oder freibleibend (OR 7 II)
        • Solche oder ähnlich Zusätze nimmt der Offerte ihre Verbindlichkeit
      • Schaufensterauslagen mit Preisangaben sind bindende Offerten (OR 7 III)

      Wie sind die Voraussetzungen für eine handlungsfähige Person?

        • Handlungsfähige (ZGB 13) Personen müssen 2 Bedingungen erfüllen:
          • Volljährig (18. Lebensjahr) ZGB 14
          • Urteilsfähig (ist immer an einem konkreten Geschäft zu beurteilen) ZGB 16

        Was sind handlungsunfähige Personen?

        • Personen die urteilsunfähig sind
          • Wenn die Vernuft fehlt für die eigene Handlung, egal ob volljährig oder nicht
            • Zu jung für das entsprechende Geschäft
            • Menschen mit einer geistigen Behinderung
            • usw.
        • Personen die beschränkt handlungsunfähig sind
          • Unrteilsfähige Minderjährige
            • Urteilsfähige Minderjährige brauchen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
            • Es gibt 3 Ausnahmen
              • Eigener Arbeitserwerb / Taschengeld
              • unentgeltlichen Vorteilen (ein Vetrag ohne Pflichten, nur Vorteile)
              • geringfühgigen Angelegenheiten des täglichen Lebens
          • Urteilsfähige volljährige Personen unter umfassender Beistandschaft
            • Dauernder Entzug der Handlungsfähigkeit (z.B.geistig behinderte Menschen)
            • Urteilsfähige volljährige Personen unter umfassender Beistandschaft brauchen die Zustimmung îhres Beistands
            • Ist eine Person trotzdem urteilsfähig gelten folgende 3 Ausnahmen
              • Eigener Arbeitserwerb / Taschengeld
              • unentgeltlichen Vorteilen (ein Vetrag ohne Pflichten, nur Vorteile)
              • geringfühgigen Angelegenheiten des täglichen Lebens
          • Volljährige Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit
            • für bestimmte Handlungen ist dieser Person die Rechtshandlung  entzogen