Recht für technische Kaufleute - Kapitel 7
HFWI8632
HFWI8632
15
5.0 (2)
Kartei Details
Karten | 15 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 07.03.2017 / 02.02.2018 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Was ist eine verbindliche Offerte?
- Wenn ein Verhandlungspartner dem anderen eine konkrete Offerte (Angebot) macht.
- das kann eine ausdrückliche oder eine stillschweigende Offerte sein
- Darauf hat der Angesprochene 3 Raktionsmöglichkeiten:
- Ja (Annahme)
- Nein (Ablehnung)
- Ja, aber (hier spricht man eine Gegenofferte aus)
- Darauf hat der Angesprochene 3 Raktionsmöglichkeiten:
Wie lange ist die Bindungsdauer (Gültikeitsdauer) an eine Offerte?
- Entweder ist die Offerte bereits zeitlich befristet, dann gilt die Bindungsdauer (OR 3 I)
- Ohne zeitliche Befristung sieht es folgendermassen aus:
- Bei Anwesenden in der dirketen Kommunikation (Telefon, persönliches Treffen) muss die Antwort sofort erfolgen (OR 4)
- Bei nicht Anwesenden in der indirekten Kommunikation ( OR 5 l)
- Briefwechsel ca. 5 Tagen
- Fax oder E-Mail ca. 1 Tag
Wie lautet der minimale Inhalt einer Offerte?
Die Hauptpunkte eines Vertrages sind (Was und wie viel):
- Kaufvertrag: Kaufgegestand und Kaufpreis
- Mietvertrag: Mietobjekt und Mietpreis
- Arbeitsvertrag: Arbeitsleistung und Lohn
Diese jeweils 2 Punkte müssen laut OR klar geregelt sein, damit ein Vertrag überhaupt zustande kommt, alle weiteren Punkte wie Lieferfrist, Garantie, Zahlungsmodalitäten usw. sind Nebenpunkte, die man regeln kann aber nicht muss - OR hält Bestimmungen bereit
Was sind AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)?
- Die Nebenpunkte eines Vertrages
- Die AGB's muss man vor Vertragsabschluss einsehen können
- Man kann den AGB's auch blind zustimmen
- Schutz vor Missbrauch der AGB's bietet
- Ungewöhnlichkeitsregel
- AGB's dürfen keine starke Abweichung vom Standart haben
- Missbrauchsregel
- AGB's dürfen nicht zum Nachteil des Konsumenten sein
- AGB's dürfen kein Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten aufweisen
- Ungewöhnlichkeitsregel
Was sind Sonderfälle von vebindlichen bzw. unverbindlichen Offerten?
- Unbestellt zugesandte Ware sind keine Offerten (OR 6a)
- man kann die Ware brauchen, aufbewahren oder fortwerfen
- man muss die Ware nicht bezahlen
- Zusätze wie unverbindliche oder freibleibend (OR 7 II)
- Solche oder ähnlich Zusätze nimmt der Offerte ihre Verbindlichkeit
- Schaufensterauslagen mit Preisangaben sind bindende Offerten (OR 7 III)
Wie sind die Voraussetzungen für eine handlungsfähige Person?
- Handlungsfähige (ZGB 13) Personen müssen 2 Bedingungen erfüllen:
- Volljährig (18. Lebensjahr) ZGB 14
- Urteilsfähig (ist immer an einem konkreten Geschäft zu beurteilen) ZGB 16
Was sind handlungsunfähige Personen?
- Personen die urteilsunfähig sind
- Wenn die Vernuft fehlt für die eigene Handlung, egal ob volljährig oder nicht
- Zu jung für das entsprechende Geschäft
- Menschen mit einer geistigen Behinderung
- usw.
- Wenn die Vernuft fehlt für die eigene Handlung, egal ob volljährig oder nicht
- Personen die beschränkt handlungsunfähig sind
- Unrteilsfähige Minderjährige
- Urteilsfähige Minderjährige brauchen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Es gibt 3 Ausnahmen
- Eigener Arbeitserwerb / Taschengeld
- unentgeltlichen Vorteilen (ein Vetrag ohne Pflichten, nur Vorteile)
- geringfühgigen Angelegenheiten des täglichen Lebens
- Urteilsfähige volljährige Personen unter umfassender Beistandschaft
- Dauernder Entzug der Handlungsfähigkeit (z.B.geistig behinderte Menschen)
- Urteilsfähige volljährige Personen unter umfassender Beistandschaft brauchen die Zustimmung îhres Beistands
- Ist eine Person trotzdem urteilsfähig gelten folgende 3 Ausnahmen
- Eigener Arbeitserwerb / Taschengeld
- unentgeltlichen Vorteilen (ein Vetrag ohne Pflichten, nur Vorteile)
- geringfühgigen Angelegenheiten des täglichen Lebens
- Volljährige Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit
- für bestimmte Handlungen ist dieser Person die Rechtshandlung entzogen
- Unrteilsfähige Minderjährige