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Personenrecht

Themen zum Personenrecht

Themen zum Personenrecht


Kartei Details

Karten 9
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 19.01.2017 / 02.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe    (Kenny Born)
Weblink
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Personenrecht

Das Personenrecht ist Teil des Zivilen Rechts und im ZGB (Zivilgesetzbuch) geregelt. Es befasst sich mit den natürlichen und juristischen Personen

Natürliche Personen

Natürliche Personen sind Menschen mit Geschlecht und Alter. Sie können grundsätzlich ihre Handlungen beurteilen, frei entscheiden und selbst handeln. Die Ausübung ihrer Rechte ist vom Alter abhängig.

Juristische Personen

Juristische Personen sind keine Menschen (keine Rechtsanwälte oder Notarinnen), sondern Verbindungen von mehreren Personen (z.B. Vereine, Aktiengesellschaften). Rechtlich gesehen, sind dies neue, eigenständige Personen. Sie handeln durch ihre Organe (z.B.

Rechtsfähigkeit 

(ZGB 11) Die Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu begründen. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mündig ist.

Urteilsfähigkeit

Die Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln. Diese ist gegeben, wenn eine Person die Folgen ihrer Handlungen richtig abschätzen kann und charakterlich reif genug ist, sich auch entsprechend ihrer Erkenntnis zu verhalten

Fehlen der Urteilsfähigkeit

Urteilsfähige, aber noch nicht volljährige Jugendliche können geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens selber besorgen. Sie dürfen z.B. mit ihrem Einkommen Kaufverträge abschliessen. Andere Verpflichtungen brauchen die Zustimmung der gesetzlichen

Was braucht es für die Handlungsfähigkeit

Ab wann ist man Rechtsfähig und wann endet diese