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1.1 Schweizer Recht 2013

Grundlagen vom Aufbau unserer Rechtsordnung

Grundlagen vom Aufbau unserer Rechtsordnung

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Kartei Details

Karten 51
Lernende 113
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 20.01.2013 / 07.04.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Teil A) Vom Aufbau unserer Rechtsordnung

1. Beteiligte Personen-Privatrecht und öffentliches Recht

2. Die wichtigsten Bereiche des öffentlichen Rechts

3. Die wichtigsten Bereiche des Privatrechts

4. Natürliche und juristische Personen

5. Vier Rechtsgrundsätze, die im ganzen Privatrecht gelten

6. Dispositives und zwingendes Recht

Zielsetzung:

-Erklären, was man unter der Rechtsordnung versteht und wie man sie nach dem Rang der Rechtsnormen und der Rechtsstellung der Beteiligten in verschiedene Bereiche unterteilen kann

-Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht als Hauptbereiche des öffentlichen Rechts benennen und ihren Gegenstand allgemein umschreiben

-Das ZGB und das OR als die beiden Hauptgesetze des Privatrechts benennen und ihren Gegenstand allgemein umschreiben

-Die allgemeinen Rechtsgrundsätze Treu und Glauben, Verbot des Rechtsmissbrauchs und die Beweisregel beschreiben

-Den Unterschied zwischen dispositivem und zwingendem Recht erklären sowie Gesetzesstellen korrekt zitieren

Schlüsselbegriffe:

Gesetzesrecht-Gewohnheitsrecht-Richterrecht, Verfassung-Gesetz-Verordnung, Eidgenössisches-kantonales Recht-kommunales Recht, Privatrecht und öffentliches Recht, Verfassungsrecht-Verwaltungsrecht-Strafrecht-Verfahrensrecht,Zivilgesetzbuch-Obligationenrecht, Treu und Glaube-Rechtsmissbrauch-Schutz des guten Glaubens-Beweisregel, dispositives Recht-zwingendes Recht, 

Alle rechtlichen Vorschriften (Rechtsnormen) bilden zusammen...?

RECHTSORDNUNG

Wichtig sind folgende Einteilungen der Rechtsordnung:

-Herkunft einer Norm: Gesetzesrecht, Gewohnheitsrecht und Richterrecht

Rang einer Norm: Verfassung, Gesetze und Verordnung

Geltungsbereich einer Norm: Eidgenössisches, kantonales und kommunales Recht

Beteiligte Person: öffentliches Recht und Privatrecht

Privatrecht oder öffentliches Recht geht es darum,wer an der Situation beteiligt ist:

Privatrecht...?

Sind ausschliesslich Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) beteiligt kommt Privatrecht zur Anwendung. Beim Privatrecht geht es um Regeln, die das Verhalten unter Privatpersonen ordnen, also um Regeln für das Zusammenleben. Das Privatrecht bezeichnet man auch als Zivilrecht-das Recht das unter Zivilpersonen gilt.

Öffentliches Recht...?

Sind Behörden an der Situation beteiligt, wird öffentliches Recht angewendet. Es regelt die Beziehung zwischen verschiedenen Behörden und den Rechtsverkehr zwischen Privatpersonen und Behörden.

Privatrecht: Frau A ist sich uneinig mit Mann B?

Der Konflikt zwischen Frau A und Mann B, ist privatrechtlicher Natur.

-ein Streit zwischen gleichgestellten Bürgern.

Öffentliches Recht: Die Regierung A eines Kantons, weist das kantonale Labor B an, Wasserproben zu entnehmen?

Diese Anweisung erfolgt nach öffentlichem Recht

-Beziehung zwischen Behörden