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18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 41–60

18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 41–60

18.51 Recht – Fragen mit Antworten Reglementsbezug 41–60


Kartei Details

Karten 19
Sprache Deutsch
Kategorie Marketing
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 10.09.2016 / 21.08.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/18_51_recht_fragen_mit_antworten_reglementsbezug_4160
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Muss der Einzel-Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Nein, formlos gültig (Art. 320 OR!).
    Der Lehrvertrag muss schriftlich sein.
    Der Handelsreisendenvertrag muss schriftlich sein.
    Der Vertrag zwischen Stellenvermittlung und Unternehmen/Arbeitssuchendem muss schriftlich sein (Adeco!)

 

Welches sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers/des Arbeitnehmers?

 

Arbeitgeber: Zahlung eines (monatlichen) Gehalts für die Arbeitsleistung / Bereitstellen der Arbeitsmittel / Vertragsgerechte Arbeit / Zwischenzeugnis (zwingend) / Lohnvorschuss (zwingend)

Arbeitnehmer: Sorgfaltspflicht / Treuepflicht / muss die Arbeit "höchstpersönlich" leisten, kein Stellvertreter!

 

Formvorschriften für Konkurrenzklauseln? Wann ist eine Konkurrenzklausel gültig und wirksam?

Konkurrenzklausel muss schriftlich sein, einfache Schriftlichkeit, auch wenn der entsprechende Einzelarbeitsvertrag formlos ist.
    Arbeitnehmer muss dem ehemaligen Arbeitgeber wirklich schaden können, darf nicht gegenstandslos sein/werden (ehemaliger Arbeitgeber gibt die Tätigkeit auf, für die der ehemalige Arbeitnehmer eine Konkurrenzklausel hat!).
    Konkurrenzverbot muss zeitlich/örtlich/vom Gegenstand her begrenzt sein.
    Arbeitnehmer muss beim Arbeitgeber "Geheimnisse" (Fabrikation/Kunden) erfahren können!

 

Wann darf man einem Arbeitnehmer nicht kündigen?

1. missbräuchliche Kündigung: Wegen Parteizugehörigkeit oder Austritt aus einer Partei / wegen Religion / Ausüben eines öffentlichen Amtes, das er von Amtes wegen annehmen musste /  etc.
2. Kündigung zu Unzeit: Ferien / Krankheit / Militärdienst und Zivilschutz, Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub.     
    "Zu Unzeit" wäre auch Kündigung gegenüber einer Schwangeren während der ganzen Schwangerschaft und Mutterschaft (bis 16 Wochen nach Geburt)
3. Während der Schwangerschaft muss die Schwangere nicht arbeiten, nur Bericht geben!

 

Probezeit, wie kann gekündigt werden?

Probezeit 1-3 Monate, Arbeitsgesetz und OR.
    Kündigungszeit 7 Tage, jederzeit.
    Während der Probezeit darf man auch einer Schwangeren kündigen, aber wenn Begründung verlangt wird, nicht mit "Schwangerschaft" begründen!.

 

Wieviel ist Kündigungsfrist bei Arbeitsvertrag, wieviel Ferien hat ein Arbeitnehmer jährlich?

Kündigungsfrist nach ArG mindestens 4 Wochen, OR und GAV bieten gleichviel oder mehr an!
    Ferien nach Arg zwingend mindestens 4 Wochen, Minderjährige vor 20. Lebensjahr 5 Wochen, OR und GAV gleich oder besser.
    ArG Arbeitsgesetz, öffentliches Recht, zwingend, Vorschriften meist zugunsten der Arbeitnehmer.

 

Was ist ein GAV...und dann ein NAV?

GAV Gesamtarbeitsvertrag, zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Regelungen gleich wie OR oder besser zugunsten der Arbeitnehmer. GAV kann vom Bundesrat allgemeingültig erklärt werden.
    Beispiel: GAV Baugewerbe, zwischen Schweiz. Baumeisterverband und UNIA Gewerkschaft.

NAV Normalarbeitsvertrag, herausgegeben vom Bundesrat, schützt Arbeitnehmergruppen, die sich nicht so gut wehren können: Pflegeberufe, Landwirtschaft, Gastgewerbe: Ferien, Kündigungsfristen, wöchentliche Arbeitszeit.

 

Ihre vertragliche wöchentliche Arbeitszeit ist 40 Stunden  -  darf Sie der Arbeitgeber an einem Donnerstag zu 2 Stunden „Überzeit“ zwingen? Was ist zu diesem Thema allgemein zu sagen?

Überstunden (hier nicht „Überzeit“!) darf nur verlangt werden, wenn für den Arbeitnehmer zumutbar (z.B. bei körperlicher Schwäche? Eine alleinerziehende Mutter muss abends um 17 Uhr ihr Kind von der KiTa holen?) Überstunden über die wöchentliche Arbeitszeit über Vertrag hinaus, Kompensation meist durch Freizeit, seltener Auszahlung. 
    Überzeit: Über die wöchentliche gesetzliche Arbeitszeit hinaus. 
    Nach ArG 45 - 50 Stunden pro Woche, je nach Branche und Tätigkeit! Auszahlung mit mind. 25 % Zuschlag!